Freier Mitarbeiter was nun?

3 Antworten

Du bist damit praktisch selbständig und musst dafür ein Gewerbe anmelden. Dabei bist du verpflichtet zumindest eine "einfache" Buchführung vorzuhalten (EÜR)

Als freier Mitarbeiter erhältst Du keinen Lohn.

Du solltest klären, ob die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. In jedem Fall musst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung umgehend und ohne Aufforderung elektronisch ans Finanzamt senden.

Als freier mItarbeiter bist du in der Regel selbständig, musst Rechnungen schreiben, und bekommst keinen Lohn und keine Lohnabrechnung.

Hier besteht aber die Gefahr einer Scheinselbständigkeit.

Im Rahmen einer Selbständigkeit ist ein Gewerbe anzumelden. Eventuell handelt es sich um einen freien Beruf. Innerhalb vier Wochen muss die Selbständigkeit auch beim Finanzamt angemeldet werden.

Beim Finanzamt kann man bei geringen Umsätzen (unter 22.000 Euro im Jahr) zur Kleinunternehmerregelung optieren; dann spart man sich die laufenden schwierigen Umsatzsteuerabrechnungen.

Desweiteren muss man eine Steuererklärung abgeben mit einem Formular Einnahme Überschuss Rechung und einem Formular Corona Hilfen.