Scheinselbstständigkeit trotz Festanstellung?

4 Antworten

Niemand ist Scheinselbständig!

Selbständig bedeutet nur, dass du auf eigene Rechnung arbeitest. 

Die meisten Berufe kann man nicht als Freiberufler machen, daher muss man sich selbständig machen, um eine Rechnung schreiben zu dürfen ... jeder, der nicht angestellt ist, muss entweder Selbständig oder Freiberufler sein ... zumindest, wenn es legal sein soll ;) 

das hat absolut nichts mit "schein" zu tun.

Also zumindest spricht Deine Beschreibung mal in zweierlei Richtung gegen Scheinselbstständigkeit: Du arbeitest mit Subunternehmern, und viel wichtiger noch: Du hast offenbar auf Deinem Gewerbe keinen Hauptauftraggeber. Von einem Hauptauftraggeber wird regelmäßig dann ausgegangen, wenn einer der Kunden für mehr als 80 % des Umsatzes verantwortlich ist. Das scheint ja bei Dir nicht der Fall zu sein.

Scheinselbständige haben i.d.R. nur EINEN Auftraggeber. Das ist eigentlich das Hauptmerkmal. Dieser "Auftraggeber" beschäftigt häufig nur oder überwiegend diese Kategorie an Mitarbeitern, um Sozialleistungen zu sparen, auch die Berufsgenossenschaft ist damit billiger und das Krankheitsrisiko trägt allein der Mitarbeiter, der ja angeblich keiner ist.  

Kurz und bündig: Nein, bist du nicht.