Freier Mitarbeiter ohne Selbstständigkeit?

5 Antworten

Es gibt 3 Möglichkeiten:

A) entweder bekommst du als Studentin einen Arbeitsvertrag mit max. 20 Arbeitsstuden die Woche und meldest dich bei deiner Krankenkasse als Werksstudentin an.

Dann zahlst du ca. 95 € mtl. in die KVdS (Krankenversicherung der Studenten). Außerdem zahlst du entsprechend deiner Einkünfte Rentenversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.

B) du meldest bei deiner zuständigen Gemeinde ein Gewerbe an und machst dich selbständig und bietest mehreren Firmen eine Tätigkeit auf Rechnung an. 

Zahlst entsprechend deiner Einkünfte Einkommen- und Gewerbesteuer. Auch hier besteht die Möglichkeit bei einer Tätigkeit unter 20 Stunden die Woche in die KVdS zu kommen.

C) möglich wäre auch eine freiberufliche Tätigkeit - gilt für Tätigkeiten gemäß EStG § 18 (dafür benötigst du keine Gewerbeanmeldung). Auch hier gilt die 20 Stunden für die KVdS.

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Alles weitere erfährst du dannn beim Finanzamt.

Man muss seine Tätigkeit selbstverständlich dem Finanzamt melden.

BeckiBeckstein 
Fragesteller
 07.11.2018, 18:02

Aber man muss doch nicht alles dem Finanzamt melden wenn man den Job hat. Also bei meiner Steuererklärung wird natürlich alles aufgeführt. Aber sonst habe ich mit dem Finanzamt als nicht Selbsständiger ja gar nichts zu tun.

Unterfranke61  07.11.2018, 18:37
@BeckiBeckstein
Aber sonst habe ich mit dem Finanzamt als nicht Selbsständiger ja gar nichts zu tun.

Auch dies ist falsch, als Arbeitnehmer führt dein Arbeitgeber für dich Lohnsteuer ab.

Und wenn du eine Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr abgibst, kannst du u.U. eine Steuerrückerstattung erhalten.

Unterfranke61  07.11.2018, 18:35

Nein - muss man nicht.

Nur die Einkünfte die man erzielt!

Darf man als freie Mitarbeiterin ohne jeglichen Arbeitsvertrag in einem Unternehmen arbeiten, obwohl man nicht selbstständig gemeldet ist?

Hast du dir das Wort selbständig mal genauer angesehen? Um die Anmeldung hast du dich selbst zu kümmern und auch ständig um alles andere (Steuern, Buchführung, Sozialversicherung, Einkauf, Rechnungsstellung, etc.).

Die Frage ist wieder eine sehr abstrakte, beginnt mit "darf man" statt mit einer konkreten präzisen Situationsbeschreibung...

Ja man darf als Selbständiger nur einen Auftraggeber haben und das völlig legal, es führt nur dazu, dass die Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist (§ 2, Nr. 9 SGB VI), wenn man dieser

  • regelmäßig mehr als 450,- € Gewinn entnimmt
  • auf Dauer und im Wesentlichen (5/6-Regelung) nur für einen Auftraggeber tätig ist.
  • keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder so viele Minijobber beschäftigt, dass deren Lohnsumme > 450,- € im Monat ist.

Hiervon kann man sich für maximal 36 Monate befreien lassen.

Frage beantwortet oder noch was unklar?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Man darf. Erkundige dich am besten, was es heißt freier Mitarbeiter zu sein. Es gibt einen Unterschied zwischen weisungsgebundenem freien Mitarbeiter und nichtweisungsgebundenem FMA.

Du solltest das auch mit dem FA besprechen. Je nach Tätigkeit und Arbeitsverhältnis bekommst du eine extra Steuernummer für die Tätigkeit als Honorarkraft.

Auch bei deiner Krankenkasse solltest du abklären, ob du gesetzlich versichert bleibst (so du das gerade bist) oder dich freiwillig versichern musst. Das ist abhänig vom Verhältnis deines sozialversicherungspflichtigen Jobs zu deinem Job als freier Mitarbeiter. Die Beitragsbemessungsgrenze als freiwillig Versicherte richtet sich nach Stundenzahl und Verdienst.

Sonderregeln als Student kannst du dann auch gleich erfragen.

Viel Erfolg

LG TE

Unterfranke61  07.11.2018, 18:32
 Die Beitragsbemessungsgrenze als freiwillig Versicherte richtet sich nach Stundenzahl und Verdienst.

Nein - hat mit der Stundenzahl nichts zu tun.

Die Beitragsbemessungsgrenze in 2018 liegt bei 53.100 €

TamraElara  07.11.2018, 18:37
@Unterfranke61

kommt darauf an. Mir wurde vor nicht allzu langer Zeit bei der KK gesagt, unter 15 oder 20 (weiß die Grenze grad nicht mehr genau) Stunden/Woche ist man freiwillig versichert zu ca 180E/Monat, über 15 oder 20 Std/ Woche gilt man als hauptberuflicher Freiberufler/Selbständiger und muss den vollen Mindestsatz für Selbständige zahlen

Meine Wortwahl war vielleicht etwas unglücklich gewählt.

Unterfranke61  07.11.2018, 18:46
@TamraElara

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr festgelegt.

Und hat mit diesem Kommentar überhaupt nichts zu tun.

Mir ist ein kleiner Fehler bei meinem letzten Kommentar unterlaufen, denn die Beitragsbemessungsgrenze hat auch mit einem freiwillig Versicherten nichts zu tun.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt den Höchstbeitrag in der Krankenversicherung fest.

Nehmen wir mal an, der Arbeitnehmer hat ein mtl. Einkommen von 6.000 €, dann zahlt er aber nur den Krankenversicherungsbeitrag gemäß der Beitragsbemessungsgrenze von 4.425 €

TamraElara  07.11.2018, 22:04
@Unterfranke61

Alles klar. Danke! Ich habe mich auch falsch ausgedrückt und die falsche Bezeichnung gewählt. Was ich meinte, war der jeweilige Mindestbeitrag.

SK6 = Steuerklasse 6 setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, was auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag möglich ist!

Selbständig oder Scheinselbständig bist du damit keinesfalls.

BeckiBeckstein 
Fragesteller
 07.11.2018, 18:22

Also meine eigentliche Frage ist, ob ich nicht einen Arbeitsvertrag brauche, da mir die Firma keinen geben will. Und ich frage mich, ob das mit rechten Dingen zu geht...

Unterfranke61  07.11.2018, 18:34
@BeckiBeckstein

Entweder Arbeitsvertrag oder Gewerbeanmeldung.

Wenn 2. zutrifft musst du aber für  mindestens 2 Firmen arbeiten und deine Arbeit ihnen in Rechnung stellen.

herja  07.11.2018, 19:50
@BeckiBeckstein

Du hast ja schon einen Arbeitsvertrag, nur keinen schriftlichen. Einen schriftlichen brauchst du nicht zwingend, weil alles gesetzlich geregelt ist.