Wie funktioniert die freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrerin, Rechnungen schreiben, Abzüge, Anmeldung?

3 Antworten

Hallo Fantasie110, 

Eine Übungsleiterpauschale ist eine Vergünstigung des EStG in D. Sie gilt als Nebeneinnahme und ist bis zu 2400,- € p.A. Steuerfrei. Voraussetzung: es ist keine Ergänzende Tätigkeit vom Hauptberuf und es nimmt zeitlich nicht mehr als 1/3 eines vergleichbaren Vollzeiterwebs p.A. ein. 

450,- €-Jobs sind pauschal versteuerte Minijobs. Sie lassen sich in Ausnahmen auch mal kostentechnisch einmalig p.A. überschreiten (zB. für eine Urlaubsvertretung). 

Ist das Stundenaufkommen zu hoch, kann man evtl. eine Midijob-Regelung treffen. Auch hier gibt es Obergrenzen, aber die Besteuerung wird anders gehandhabt. (Stichwort: Midijob)

Zusammen mit Übungsleitervergütung UND pauschal versteuertem Minijob wären also Einnahmen p.A. von 7800,- p.A. möglich. 

Freiberuflich / Selbstständig ist prinzipiell ein und das Selbe. Ein Freiberufler ist nur ein Sonderfall innerhalb der Selbstständigen und trifft nur auf bestimmt Berufsgruppen zu. Auch auf Yogalehrer. 

Eine erste Orientierung dazu bietet dieser Link hier: 

https://www.yoga-vidya.de/fileadmin/yv/byv/Leitfaden_fuer_selbststaendige_YogalehrerInnen.pdf

Alles weitere erklärt ein guter Steuerberater besser und höchstwahrscheinlich auch Mandantenbezogener als die IHK oder das Finanzamt. 

Dein Finanzamt berät Dich gern. Termin vereinbaren.

informier dich direkt bei der IHK