Wohnsitz bei Eltern, wohne aber seit 2 Jahren bei meinem Freund?

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7. Wie hoch ist das Bußgeld bei der Überschreitung der Anmeldefrist?

In dem überarbeiteten Meldegesetz, das ab November 2015 bundesweit Gültigkeit hat, wurden die Bußgeldhöhen deutlich erhöht. Terminüberschreitungen können mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind laut Absatz 3 sogar Geldbußen bis zu fünfzigtausend Euro möglich.

Allerdings zeigt die Praxis, dass die oben erwähnten Höchstgrenzen selten veranschlagt werden und die Bußgeldhöhe stark im Ermessen des Verwaltungssachbearbeiters liegt. Liegen Fristüberschreitungen vor, empfiehlt es sich diese möglichst plausibel zu erklären und ggf. Nachweise für die Verzögerung vorzulegen (z. B. im Fall eines Auslandsaufenthaltes oder bei lang andauernden Renovierungsarbeiten nach dem Mietbeginn). Etwaige Kulanzzeiten werden individuell behandelt.

https://www.ummelden.de/Umzug/einwohnermeldeamt-ummeldung.html

Da du ja nicht offiziell bei ihm wohnst, zahlt er sicher auch nur für sich die Nebenkosten. Das ist schon mal ungerecht den anderen Mietern gegenüber, wenn bestimmte Kosten (Heizung, Hausstrom etc.) auf die Anzahl der Mieter umgelegt wird.

Welche Konsequenzen es im Einzelnen genau haben könnte, weiß ich auch nicht. Wenn der Vermieter aber raus bekommt, wie lange (2 Jahre???) du da schon mit wohnst, dann kann es natürlich sein, dass er - hochgerechnet - die unterschlagenen Nebenkosten nachverlangt. So oder so ist da der Ärger vorprogrammiert! Ich würde mich jetzt offiziell anmelden.

ER (Dein Freund) macht sich strafbar. 

Da er nicht der Eigentümer der Wohnung ist, verschweigt er seinem Vermieter den Aufenhalt einer zweiten Person über längeren Zeitraum. 

Das sind auch Nebenkosten, die dadurch teilweise mitverwickelt sind. 

Daß kann ein Bußgeld zur Folge haben. Hier vielleicht € 50,00. Die Höhe ist unterschiedlich in den Bundesländern. Geregelt ist das im Meldegesetz

Bei Vorsatz und Schäden und in Verbindung mit anderen Straftaten kann das auch erheblich höhere Strafen geben.

Mache ich mich somit strafbar?

nein. sich nicht umzumelden, ist keine straftat, sondern eine ordnungwidrigkeit, die lt. BMG mit bis zu 50.000,-- geahndet werden kann.

Und was gäbe es für Konsequenzen?

deine aktion hat sowohl mietrechtliche als auch melderechtliche konsequenzen:

mietrechtlich: dein freund, sofern er auch mieter ist, hat den vermieter um erlaubnis zu bitten, wenn er eine weitere person (dich) in den haushalt aufnimmt, zumindest aber hat er eine mitteilungspflicht, weil dadurch die nebenkosten anders berechnet werden müssen. wenn du da schon 2 jahre ´schwarz´ wohnst, kann das u.u. eine kündigung nach sich ziehen.

meldegesetzlich: du solltest dich schleunigst ummelden. 1. wohnsitz ist dort, wo du dich vorwiegend aufhältst. wohnungsgeber ist in deinem fall dein freund. wirkt er bei der ummeldung nicht mit, ist er ebenfalls mit einem bußgeld dabei und nicht zu knapp; siehe der schon erwähnte § 54 BMG

wo ist denn das problem? eine ummeldung kostet nichts! beruflich bedingt, musste ich schon 3x eine ummeldung vornehmen...