Was muss ich machen wenn meine Schwester das Haus räumt nach dem Tod!

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Hans,Da ich bis vor einen halben Jahr in einer ähnlichen Situation war kann ich das nicht richtig verstehen was deine Schwester macht.Ist sie vom Amtsgericht oder Notarell als Betreuer eingesetzt?Wenn nicht,dürfte sie wohl ein bisschen Voreilig und über ihre Möglichkeiten zu entscheiden,nicht richtig gehandelt haben.Ihr seit Geschwister und zu gleichen Teilen Erbberechtigt,als kann sie garnicht allein entscheiden.Ich würde versuchen mit ihr zu reden,wenn das nichts Hilft,kann nur ein Anwalt helfen.

hansi1006 
Fragesteller
 10.11.2014, 13:37

Beide Rückmeldungen waren sehr hilfreich, aber zuerst mal,

meine Schwester ist die Betreuung, laut dem Amtsgericht, endet Ihre Betreuung mit dem Tot der Mutter. Ein Erbschein wird erst erstellt wenn die Schwester eine Rückmeldung an das Amtsgericht gibt, was als Erbmasse noch aufgelistet sein sollte.

Eine Sicherung der Erbmasse wie vom Staatsanwalt nach telefonischer Anfrage empfohlen, wurde über dem Sacharbeiter ausgeschlagen. Scheinbar hat meine Schwester mir kurz vor dem Tot der Mutter, das Haus noch vermietet, und dabei aber auch alle Wohnungen, somit auch die Wohnung, in der das Erbe eingelagert wurde nach Absprache.

Finanziell jedoch war es nicht erforderlich, im dem Umfang gar nicht, wenn überhaupt! Es lag dabei nie im Interesse von der Mutter mir oder mir. Mutter ist Erbin, Alleinerbin gewesen bis zum Tot dann sollte ich das Haus bekommen, Schwester das Geld, was weit über dem Wert des Hauses lagt. Das Haus wurde nur von ihr ausgebeutet, nie etwas investieret oder erbneuert.

Es stand ausreichend Bargeld zur Verfügung, neben Rente und Rücklagen der Eltern. Leider, nicht um die Bedürfnisse der Schwester zu decken.

Das Amtsgericht war über die Räumung nicht informiert, das Haus, was unter Umständen meines hätte werden sollen, stelle ich mit zwei Wohnungen zur Sicherung des Unterhaltes im Fall eines Heimaufenthaltes der Mutter zur Verfügung, war mein Beitrag an das Gericht, da meine Schwester nicht heizen wollte und das Haus pflegen, diese vermietet aber ohne Öl aufzufüllen.

Grund der sehr verworrenen Situation, ist ein ungünstiges Berliner Testament. Was aber von beidem Eltern sicher immer gut gemeint war. Der Kontakt zur Mutter wurde von der Schwester getrennt, ich wurde am Familienrecht ausgeschlossen durch die Schwester. Jedoch bei Zahlungen, wurden Rechnungen immer zuerst an mich verwiesen. Dennoch ist Sie sehr angesehen... lach wein...

Es wurde am Mittwoch den 05.11.2014 noch geräumt, trotz Info an die Ämter! Der Anwalt sagt, ich soll warten, bis zur Aufstellung aller Mittel! Sehen Sie das auch so? Kann es zu spät sein? Warum vermietet sie noch und lässt räumen nach den Tot. Jetzige Mieter scheinen mir aus den Weg zu gehen... Mache ich alles richtig?

123phil  10.11.2014, 19:41
@hansi1006

Hallo Hans,wenn deine Schwester vom Amtsgericht als Betreuer eingestzt ist,muss sie doch über Einnahmen und Ausgaben der Mutter Auskunft erteilen.Dazu gehört die Rente,In euren Fall die Mieteinnahmen(alle,mit Mietvertrag)sowie Ausgaben für Ärtzte,Medizin und Nebenkosten fürs Haus.Sie muss doch alles im Sinne eurer Eltern machen und nicht um ihr Bankkonto zu füllen.Nehme dir einen Fachanwalt für Erbrecht,es ist schon Eile geboten,bevor alles weg ist.Ich wünsche dir viel Erfolg

in diesem Fall würde ich beim Amtsgericht einen Erbschein beantragen, damit komme ich auf die sichere Seite Viele Erfolg Strippe