sorgerechtsentzug des vaters wegen psychische krankheit/störung

6 Antworten

er ist ein erwachsener mensch. eine posttraumatische belastungsstörung ist kein drama und er selber entscheidet wie er damit umgeht. was er während seines umgangs macht muss er mit dir nicht absprechen. du nennst keinen grund warum er sein sorgerecht verlieren sollte und du nennst keinen grund warum sein umgang eingeschränkt werden sollte. deine ängste solltest du behandeln lassen. und wie schlimm es ist das er seine mutter als großmutter des kindes vorstellt. das ist sie nun mal, ob es dir passt oder nicht. sie ist die oma und wenn sie intensiven kontakt zum kind hat, hat auch sie über kurz oder lang umgangsrechte die sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann. beruhig dich also und lass die geschichte los. was dich belastet kannst und solltest du mit einem therapeuten verarbeiten. alles andere läuft gegen die wand oder wird dir sogar noch negativ angelastet und du verlierst das kind an seinen vater.

mimiojt 
Fragesteller
 15.10.2012, 04:57

nur mal so zu deiner info, eine ptbs kann sich auf verschiedenen weisen im leben äußern und hat vorallem auch unterschiedliche auswirkungen je nach krankheitsbild! ich habe erlebt wie unberechenbar und gefählich sich dieses auswirken kann auch kindern gegenüber. meine angst ist dem zu folge völlig berechtigt. wenn ein vater vor seinen sohn mit allen aggressionen rausplasst die er in sich sein ganzes leben lang gesammelt hat, den kleinen als fo..e beschimpft, die familie nieder macht und den sohn runter macht nur weil er drei ist u stolpert, ist dieses für eine kinderseele nicht leicht zu verkraften.... das andere werde ich von dir nicht kommentieren oder mich weiter rechtfertigen. lerne lieber wenn du unbedingt was schreiben musst mit respekt zu schreiben oder auch mal hintergründe zuerfragen- ..... du bist grade mal seit dem 31.07.2012 hier gemeldet u hast 224 antworten bereits gegeben--- da würde ich dir lieber mal raten einen arzt aufzusuchen und dein helfersyndrom behandeln lassen....

Hi,

nach § 1671 BGB (einfach mal googlen!) kann man beim Familiengericht beantragen, dass bei Getrenntleben das Sorgerecht auf einen Partner übertragen wird. Ein solcher Antrag hat dann Erfolg, wenn dein Partner diesem zustimmt, ODER wenn nach Einschätzung des Gerichts die Übertragung des Sorgerechts auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Da dein Partner wohl kaum zustimmten wird (oder?), kommt es also ganz darauf an, was für das Kind am besten ist. Und das entscheidet (leider) das Gericht. Weitere Infos dazu findest du auch hier https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht-familienrecht/sorgerecht/

In deinem Fall glaube ich, dass das Gericht NICHT deinem Partner das Sorgerecht entziehen wird. Man muss beachten, dass das Sorgerecht ein äußerst hohe Gut für beide Elternteile ist. Die Bindung zu seinem KInd ist einem normalen Menschen oft das wichtigste auf der Welt. Zudem wurde dein Partner nie tätlich gegen dein Kind, oder? Und von "Psychoterror" gegen dein Kind kann auch nicht die Rede sein, glaube ich. Schließlich scheint dein Partner ja auf dem Weg der Besserung zu sein und man muss auch bedenken, dass vielleicht der Kontaktabbruch zum Kind alles verschlimmern könnte (nicht nur für deinen Partner, sondern auch für dein Kind!). Aber letztlich kommt es ganz auf den Einzelfall an. Nur weil aber dein Partner verhaltensauffällig ist, rechtfertigt das meist keine Sorgerechtsentziehung. Wie bereits angemerkt, gehst du mit der Sache am besten zum Rechtsanwalt oder zum Jugendamt.

Alles Gute!

Damit geh mal lieber zu einem Anwalt, der sich auf das Familienrecht spezialisiert hat.

apfelkuchen225  14.10.2012, 10:21

und du bezahlst diese aktion dann?

mimiojt 
Fragesteller
 16.10.2012, 05:14
@Ellwood

reagier nicht Ellwood- apfelkuchen schreibt nur käse um es höflich auszudrücken. aber dir trotzdem danke für deine antwort ;O)

Wie kommst Du darauf, daß ein Mensch, der an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, sein Sorgerrecht nicht mehr ausüben kann? Wenn bei Menschen, auf die Deine Schilderung zutrifft, immer gleich das Sorgerecht entzogen werden würde, dann Himmel hilf^^ Schätzungsweise 20% aller Kinder hätten nicht zwei sorgeberechtigte Elternteile.

Was die Umgangskontakte angeht, so kannst Du beim Familiengericht einen Antrag auf begleitete Umgangskontakte stellen, um sicherzustellen, daß der Umgang des Kindesvaters nicht zu einer Kindeswohlgefährdung führt. Ich habe aber extreme Zweifel, daß das Gericht dem stattgeben wird.

Sorry,aber einem Vater wegen einer ptbs das Sorgerecht zu entziehen?was für einen Karakter hast du?apfelkuchen hat völlig recht.menschen mit einer ptbs fühlen und handeln intensiver als ohne einer ptbs und Dann willst du das jemanden antun?