Antwort zu BEM?

3 Antworten

Bevor ein Arbeitgeber einem Langzeitkranken überhaupt kündigen kann, muss er - neben vielen anderen Hürden - ein Gespräch zur BEM anbieten.

Wenn der Arbeitnehmer dieses Angebot ausschlägt, hat er selbst die erste und eine der größeren Hürden zu seiner Kündigung eingerissen.

Du bist nicht verpflichtet, daran teilzunehmen. Allerdings werden solche Maßnahmen ohnehin immer im Dialog erarbeitet und individuell angepasst, je nachdem, ob und an welchen Punkten der Arbeitsplatz (mit-)ursächlich für die Erkrankung gewesen sein könnte. Von daher ist sowas eigentlich eine gute Chance für dich!

"Nein, ich möchte kein BEM"