zum 2. Mal zum BEM Verfahren?

7 Antworten

Das hängt wohl auch davon ab, was sich beim ersten Gespräch ergeben hat. Aus einer zwischenzeitlichen Grippe, die momentan sehr häufig vorkommt, würde ich nun keine Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses sehen. Denn eine Grippe lässt sich in der Regel ohne Nachwirkungen und negative Prognose auskurieren und dürfte die Arbeitsfähigkeit langfristig nicht beeinträchtigen.

Ein solches Gepräch ist ja auch freiwillig. Allerdings mag der Arbeitgeber ja möglicherweise gerne über einen neuen Stand Bescheid wissen wollen. Du musst ihm ja auch jetzt keine Diagnose nennen, wobei man eine Grippe auch nicht unbedingt verschweigen muss. Wenn du aber glaubhaft versichern kannst, dass es keine negative Prognose (keine dauerhafte Beeinträchtigung) gibt, wäre das Gespräch vermutlich schon im Vorfeld überflüssig.

Man hat Dich hoffentlich darauf hingewiesen, dass Du zu dem Gespräch gar nicht erscheinen musst, wenn du das nicht willst

... der Arbeitgeber darf dich naürlich einladen

aber du hast das Recht nicht hinzugehen oder eine Person Deines Vertrauens mitzunehmen

warum Du gefahtl hast, weilß der Arbeitgeber im Übrigen nicht und bo Du Diagnosen bekannt gibst, entscheidest Du

Das Eingliederungsgespräch führt der Arbeitgeber, weil er seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Dazu ist er verpflichtet, warum das immer im Zusammenhang mit Kündigungsabsichten sein?

Das Wichtigste, dass Du freiwillig daran teilnimmst und nicht über die Art der Erkrankung berichten mußt.

Habt Ihr einen Betriebsrat? Was sagt der?

Du kommst aus der "Spirale" heraus, wenn du innerhalb von 12 Monaten weniger als 42 Tage krank bist.

Also du musst nicht ganz gesund bleiben.

Was ist ein BEM? Also wenn deine Fehlzeiten entschuldigt sind dann sollte das nicht so ein Problem darstellen wenn du innerhalb eines Jahres nur zwei Wochen fehlst. xD

BEM = Betriebliches Eingliederungs Management, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Auch mit Krankschreibung kannst du krankheitsbedingt leicht gekündigt werden. Bei teilnahme an einem BEM aber nicht.