Was macht man beim Finanzamt genau, und was muss man studieren?

4 Antworten

Ich glaube die studieren Arbeitsverweigerung. Als ich beim Finanzamt war, wollte ich Hilfe zum Antrag. Obwohl diese Hilfe, gewährt hätte werden müssen, verweigerte der Beamte, die Arbeit.

Meandor  10.07.2011, 13:17

Hilfe zum Antrag, in der Form, wo muss ich was eintragen, die kann das Finanzamt gewähren. Hilfe in der Form, was kann ich eintragen, darf das Finanzamt nicht geben.

johnix  11.07.2011, 08:33
@Meandor

Das ist Quatsch. Zu der Zeit als ich dort vorsprach, waren die verpflichtet, auch bei den Inhalten zu helfen.

Meandor  12.07.2011, 12:49
@johnix

Das muss dann wohl vor 16.08.1961 gewesen sein, denn seit diesem Zeitpunkt gilt das Steuerberatungsgesetz.

Amtsträger der Finanzbehörden dürfen nur Angehörige steuerlich beraten und dann auch nur unentgeltlich, alles andere wäre strafbar, vor allem solange sie im Dienst sind.

johnix  15.07.2011, 02:38
@Meandor

Nein das war 1986 und selbst im Radio wurde gesagt das die Beamten im Finanzamt Hilfepflicht hatten.

Meandor  15.07.2011, 18:55
@johnix

Circa 1936 kam im Radio, dass Aliens in Los Angeles gelandet sind .Es kam zu einer Massenpanik und Aufständen. Aliens waren trotzdem keine da.

Hilfepflicht ist nicht gleich Hilfepflicht.

  • Wenn Du den Finanzbeamten fragst, wo Du Deine Werbungskosten einträgst, dann darf er Dir antworten.

  • Wenn Du ihn fragst, ob Deine Arbeitsklamotten als Werbungskosten abzugsfähig sind, dann darf er Dir antworten "kommt drauf an" und Dir erklären, unter welchen Voraussetzungen.

  • Wenn Du ihn fragst, was Du alles ansetzen kannst, dann darf er Dir die Beispiele nennen, die im Gesetz und in der Anleitung zur Erklärung aufgeführt sind.

  • Wenn Du allerdings mit einer Sammlung von Belegen kommst, und ihn fragst, was Du eintragen kannst oder sollst, muss er die Antwort schuldig bleiben.

  • Wenn Du bei jedem einzelnen Beleg fragst, kann ich das absetzen, dann darf er es beantworten, allerdings würdest Du den Verkehr an der Annahmestelle aufhalten.

johnix  16.07.2011, 09:57
@Meandor

Sie tun gerade so als wenn Menschen wie ich, Ihre Rechte nicht kennen würden. Sie sind einer von den Menschen, die ich niemals um Hilfe bitten würde, da Sie meinen alles besser zu wissen. Tatsache ist auch das der Finanzbeamte, mir sogar bestätigte, das ich das Recht hatte, auf Hilfe von Ihm. Er verweigerte diese Hilfe aber dennoch.

Ich denke immer noch, das, Staatsbedienstete, nur Faulheit und Arbeitsverweigerung studieren. Ihre Kommentare; ändern meine Meinung, nicht.

Erst Mal die Ausbildungen:

Für den mittleren und gehobenen Dienst, werden nur eigene Leute genommen. Die werden an eigenen Schulen bzw. Hochschulen ausgebildet, sind während der Ausbildung bereits beamtet und werden anschließend (je nach Leistung) übernommen.

Für den höheren Dienst brauchst Du das zweite Staatsexamen in Jura oder in Wirtschaftswissenschaften, wobei vermutlich 95% des höheren Dienstes Juristen sind.

Die Arbeit auf einem Finanzamt unterteilt sich im Groben und Ganzen in

  1. Steuerfestsetzung
  2. Steuererhebung
  3. Steuerprüfung

Zur Steuerfestsetzungen gehören in erster Linie die Veranlagungsstellen. Dort werden die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen bearbeitet und die zugehörigen Steuerakten geführt. Genauso die Steuerakten für die Personen, die keine Steuernummer haben. Inzwischen ist leider so, dass fast 30% der Arbeitszeit auf die Führung der Akten entfällt (Schriftverkehr, Telefonate und Kontrollmaterial, was nur indirekt mit der Steuererklärung zu tun hat) und höchstens 70% der Zeit auf die Bearbeitung der Erklärungen entfällt. Zur Steuerfestsetzung gehört dann noch die Lohnsteuerarbeitgeberstelle, die die Lohnsteueranmeldungen der Arbeitgeber erfasst, bearbeitet und im Regelfall die Lohnsteuerprüfung koordiniert. Es gibt dann noch eine Umsatzsteuervoranmeldungsstelle die die Abgabe und Verarbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen überwacht und im Regelfall die Umsatzsteuersonderprüfung koordiniert. Manche Ämter haben (noch) eine Kfz Steuerstelle, die für den Bund die Kfz Steuerfestsetzungen übernehmen. Auch noch zur Steuerfestsetzungen gehören die Grundstückswertstellen. Diese übernehmen für die Gemeinden die Bewertung der Grundvermögens, damit die Grundsteuerfestsetzungen bundeseinheitlich geschehen. Manche Ämter haben dann noch eine Erbschaftssteuerstelle, die Erbschafts- und Schenkungssteuer festsetzt. Es gibt jede Bundesland dann noch ein oder zwei Ämter die sich um Renn-, Wett- und Lotteriesteuer oder um die Spielbankabgabe kümmern oder ähnlich "exotische" Steuern.

Zur Steuererhebung gehören die Finanzkassen welche die Zahlungseingänge den Steuernummern zuordnen und die Zahlungsausgänge überwachen und für den allgemeinen Zahlungsverkehr zuständig sind. Zur Steuererhebung gehören auch die Vollstreckungsstellen, da Steuer und steuerlich Nebenleistungen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt werden. Jede Steuerfestsetzung, egal ob per Bescheid oder kraft Gesetz zählt als vollstreckbarer Titel. Das Finanzamt vollstreckt somit alle seine Forderungen selbst und ist nicht auf Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht (fast) nicht angewiesen.

Zur Steuerprüfung gehören die alle Prüfungsdienste. Jedes Amt hat im Regelfall eine Amtsbetriebsprüfung. Diese prüft Kleinst- und Kleinbetriebe, evtl. auch noch Mittelbetriebe. Dann gibt es die Betriebsprüfungshauptstellen, die zentral für mehrere Ämter zuständig sind. Diese prüfen Mittel- und Großbetriebe. Je nach Bundesland gibt es dann noch Konzernprüfungsstelle. Diese prüfen alles war grösser ist als eine Großbetrieb. Jedes Amt hat noch eine Lohnsteueraußenprüfung. Diese prüfen ob die Arbeitgeber die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmer korrekt berechnen und einbehalten. Umsatzsteuersonderprüfer gibt es auch an jedem Amt. Diese prüfen sowohl Umsatzsteuervoranmeldungen als auch Jahreserklärung. Zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrügereien, können diese auch sogenannte Nachschauen vornehmen. Dies sind Prüfungen die auf einen bestimmten Sachverhalt beschränkt sind und nicht großartig angekündigt werden müssen. Bei Entdeckung von steuerschädlichen Sachverhalten, kann dann sofort eine Vollprüfung gemacht werden. Die Prüfung mit dem größten Ruf, ist die Steuerfahndung. Diese sind zwar auch Prüfer und prüfen steuerliche Sachverhalte, aber nur, wenn auch die Gefahr besteht, dass eine Steuerstraftat von grösserem Ausmaß vorliegt. Sie sind Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft und haben für den steuerlichen Bereich fast die gleichen Befugnisse wie die Polizei. Ein Mischding in diesem Zusammenhang ist die Straf- und Bußgeldsachenstelle. Sie übernimmt im Steuerstrafverfahren die Aufgaben der Staatsanwaltschaft. Sie prüft Sachverhalte die ihr von den Ämtern gemeldet werden auf deren straftrechtliche Inhalte und leitet Strafverfahren ein. Bei Fällen in denen zur Ermittlung jedoch Fahnder benötigt werden, werden meist direkt an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Boa, diese Frage meinst Du doch hoffentlich nicht ernst?

Es gibt unzähliche Möglichkeiten.

Man kann vorher studieren oder man macht direkt beim Finanzamt eine Ausbildung. Es kommt auf das Ziel an.