was macht das jobcenter, wenn man drogen nimmt?

10 Antworten

Ob du Drogen nimmst oder nicht, geht dem Vermittler sowas von am Ar$ch vorbei, solange du unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes drei Stunden am Tag arbeiten kannst.
Bestehen Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit geht es ab zum Amtsarzt.

So blöd das klingen mag: Eigentlich ist das der Idealzustand. Du gilst als nicht- oder schwer vermittelbar und die lassen dich in Ruhe.

Rischtisch.

Das einzige was du über dich ergehen lassen musst, ist eine Untersuchung beim Amtsarzt, ggf. auch eine bei einem Psychologen, danach hast du für mind. 6 Monate Ruhe, bevor sie dich überhaupt wieder einladen.

@Aszid

Das ist Unsinn. Das Amt bietet dann unterstützende Hilfen an. Nimmt man diese nicht wahr, wird man wie ein gesunder behandelt, muss also Bewerbungen nachweisen, an Maßnahmen teilnehmen und wird ggf. auch sanktioniert.

@casilein

Achwas. Das mag vielleicht die offizielle Regelung sein.

Im Grunde brauchst du nur mit nem Attest vom Hausarzt oder von einem Psychiater zum Amt gehn, die schicken einen dann zum Amtsarzt und der schreib dich dann erstmal 6 Monate arbeitsunfähig.

@Aszid

und was soll in dem attest stehen? das man drogen nimmt? sowas ist ein grund sanktionen anzuwenden...

@mac82

Ah jetz versteh ichs erst. Wir haben etwas aneinander vorbei geredet, bzw. hab ich mich nicht klar ausgedrückt.

Ich meinte natürlich ein Attest über psychische Probleme oder Verhaltensstörungen aufgrund des Drogenkonsums.

In eine Entzugsklinik kann man nur feiwillig gehen, da kann einen niemand hinschicken. Wenn allerdings die Arbeits-fähigkeit oder-bereitschaft durch Drogenkonsum eingeschränkt ist, kann das schon Folgen haben, nehm ich an.

nein, dass ist denen im Prinzip total egal was du mit deiner Freizeit anstellst. Die sind nur dafür zuständig, dass du einen Job findest bzw. helfen dir dabei. kritisch wird es, wenn du keinerlei Anstalten machst dir Arbeit zu suchen und deine Mühe nicht nachweisen kannst. Letzteres ist jedenfalls so bei der ARGE ^^

Das ist nicht deren Befugnis. Die Polizei, die ja eine weitaus verantwortungsvollere Position haben, schickt dich auch einfach nicht in den Entzug. Du bist ein freier Mensch und du darfst machen, was andere nicht in ihrer Freiheit einschränkt. Du darfst zu Hause nackig rumlaufen, aber nicht die Erziehung anderer negativ beeinflussen, in dem du nackig durch die Straßen läufst. Wenn du zu Hause kiffst, hat keiner einen Anlass, dich zu verklagen oder zu entziehen. Wedelst du mit ner Tüte vor Gesetzpersonen, bekommst du wahrscheinlich ne Anzeige wegen Drogenbesitz, wobei die Anklage wahrscheinlich fallengelassen wird. Niemand schickt dich einfach so in den Entzug.