Strafe für Freundin vom dealer?

5 Antworten

Bitte das folgende als Meinungsäußerung betrachten.

Grundsätzlich ist sie nicht beteiligt, also auch nicht belangbar. Es gibt in Deutschland keine Anzeigepflicht. Zwar gibt es  § 138 StGB, doch ist die Nichtanzeige geplanter Straftaten nur bei speziellen Straftaten strafbar, die abschließend in § 238 StGB aufgezählt werden, ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist nicht aufgeführt. Begünstigung etc. entfallen.

Mittäterschaft durch Unterlassung erfordert, daß die Unterlassung selbst eine (direkt) förderliche Wirkung für die Tat hätte, was für die Unterlassung einer Anzeige nicht gilt.

Damit also hätte Deine Freundin nichts zu befürchten, allerdings sollte sie, falls sie Anzeige stellen wollte, vielleicht einen Weg wählen, der nicht sie als Anzeigende bei Akteneinsicht erkennbar werden ließe, z.B. Anzeigeerstattung durch einen Anwalt als Zeugenbeistand.

Sie ist Mitwisserin, auch das ist strafbar!

Nur muss man halt das Mitwissen auch beweisen!

Sie ist Mitwisserin, auch das ist strafbar!

Wo nimmst Du dieses Wissen her?

Als Freundin, die sich zumindest häufig dort aufhält, kann sie auf jeden Fall nicht behaupten von nichts gewusst zuhaben. Sie ist auf jeden Fall Mitwisserin.

Nun, wenn sie damit nichts zu tun hat eher nicht. Befragt werden wird das Umfeld allerdings sehr wohl.

Allerdings wenn sie von seinen ja strafbaren Handlungen wusste ist sie Mitwisser, was strafbar sein kann wenn dadurch jemand anderen ein Schaden entstanden ist.

Was soll sie tun ? Ihn anzeigen ?

@openlove

Warum sollte sie? Er wird ja nicht erst seit gestern dealen und irgendwann haben die beiden sich mal kennengelernt. Sie wird das nicht gut finden, aber hat das ja in kauf genommen. Ansonsten kann ich dir nur raten, misch dich bloß nicht ein und komm auf die Schnapsidee, den Kerl auf eigene Faust anzuzeigen.

Solang er das Zeug nur an Ü20 Leute verdealt und deine Schwester nicht zum Konsum bringt, ist das zwar illegal, aber auch kein Beinbruch.

Was die Strafe angeht, ich kenne einen Dealer der im Elternhaus mit Drogenlager hochgenommen wurde, und einmal in seiner Wohnung (mit Freundin). Den Beteiligten passiert in der Regel nichts. Die Polizei würde bei einem Fund fragen wem die Drogen gehören. Dann wird der Kerl sagen, dass alles ihm gehört und fertig. Die Anzeige bekommt definitiv nur der Korpus delikti. 

Aber in der eigenen Wohnung erwischt zu werden als Kleindealer ist ohnehin etwas, dass so gut wie nie vorkommt. Eher wenn er mal draußen ist und die Taschen voll hat.

als Mitwisserin, bekommt sie mit Sicherheit auch eine strafe

Aha, und wo steht das?