Wohngemeinschaft abgelehnt ohne Grund vom Jobcenter?

9 Antworten

Ich könnte jetzt einen 4-Seitigen Widerspruch hier posten da ich solch einen Fall wo es darum geht dass ich angeblich in einer Haushalts- / Einsteh- & Verantwortungs- / bzw. Bedarfgemeinschaft sein soll und das JC zu wenig Miete bisher gezahlt hat trotz Untermietvertrag etc. Aktueller Streitwert über 360 € die das JC noch zahlen muss an Miete.

Er sagt dass er sich an die Richtlinien halten muss und eine Wohngemeinschaft nach einem Jahr immer zur Bedarfsgemeinschaft wird.

Das ist Bullshit hoch 10 !
Selbst wenn man zusammen in einem Bett schlafen würde, ist das auch für die Gerichte kein Beweis zu einer der oben genannten Gemeinschaften.
Das JC muss zweifelsfrei belegen können, was meistens nicht klappt, dass man keine WG sondern eine oben genannte Gemeinschaft bildet.

Ich werde nun ein paar Eckdaten für einen Widerspruch / Begründung etc. posten:

Ich zitiere die Definition einer Haushaltsgemeinschaft: „ Eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft besteht per Definition, wenn Personen, die miteinander verwandt oder verschwägert sind, gemeinsam leben und wirtschaften .”

des weiteren heißt es ebenso:

In diesem Fall herrscht die Vermutung , dass sich die Mitglieder dieser Haushaltsgemeinschaft auch gegenseitig finanziell unterstützen . Jeweils gemessen am Einkommen und Vermögen der Verwandten oder Schwäger kann eine solche Lebensgemeinschaft den Bedarf der einzelnen Mitglieder decken . Dies stellt die Bedarfsdeckungsvermutung durch das Jobcenter dar, die von einem gemeinsamen Wirtschaften ausgeht. Dies bedeutet, dass die Mitglieder ihren Haushalt gemeinsam führen, sich also Räume, Kosten und Einkäufe teilen.”
Ich habe bei Antragsstellung sowie in den Gesprächen mehrfach verdeutlicht dass
ich mit [NAME] eine Wohngemeinschaft bilde & als solches unser Wohnverhältnis ausführen! Ich bin weder mit [NAME] verwandt noch verschwägert, geschweige besteht ein Wechselseitige Wille oder eine Wirtschaftliche Zusammenführung von gemeinsamen Geldern, Konten oder die Verfügung über das Vermögen des anderen! Dies schließt auch die Herausgabe von Unterlagen des anderen mit ein. Ich bin nicht befugt oder Berechtigt Unterlagen meiner / meines Mitbewohners herauszugeben

Hier sollte noch der Hinweis stehen wenn sie Unterlagen wollen, müssen sie diese bei (Name Mitbewohner) einfordern. (Dazu weiter unten nochmal ein eigener Baustein.

Sollte dies passieren, kann deine Mitbewohnerin dann einfach ein Schreiben aufsetzen wo drin steht dass man nicht bereit ist Unterlagen von einem selber an das JC zu schicken, da mit nichts mit dem JC zu tun hat. Sollte man selber Leistungen des JC bekommen und es steht ggf. drin dass die Unterlagen für die Antragsstellung von Mitbewohner X erforderlich sind, dem Widersprechen da du nichts mit seiner Leistung zu tun hast.

Es liegen hier keinerlei Begründungen einer Haushaltsgemeinschaft, sowie keine

Bedarfsgemeinschaft im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft vor und auch nach einem Jahr Zusammenlebens hinaus gemäß BSG-Urteil vom 23.08.2012, Az. B 4 AS 34/12 R dies nicht der Fall sein wird.
Dieser Umstand ist damit begründet, dass weder ich noch [NAME] die Voraussetzungen durch den Gesetzgeber nach § 7 Abs. 3a SGB II erfüllen. [NAME] und ich teilen keinen wechselseitigen Willen, die Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen! Ebenso bin weder ich noch ist [NAME] dazu berechtigt über das Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen, sowie über die Herausgabe von Unterlagen.
[NAME] und ich sind einzig und alleine an der Wohnadresse in der [STRAßE] gemeldet, jedoch bewirtschaftet jeder WG-Bewohner seinen Haushalt und Wohnraum selber.
Ergänzend verweise ich auch auf den Beschluss des BVerfG vom 02.09.2004, Az. 1 BvR 1962/04, wonach Mitbewohner von Wohngemeinschaften nicht zur Auskunft verpflichtet sind,da sie nicht zu Bedarfsgemeinschaft gehören, sowie auf das Urteil des BSG vom 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R, wonach Bewohnern in Wohngemeinschaften die vollen angemessenen Unterkunftskosten zustehen, hier die für eine Person.

Der letzte Absatz: "wonach Bewohnern in Wohngemeinschaften die vollen angemessenen Unterkunftskosten zustehen, hier die für eine Person." ... kann man so übernehmen, hat aber was mit meinem Fall zu tun.

Es ist zudem gängige Praxis ein Untermietvertrag zwischen Haupt- und Untermieter im Rahmen einer Wohngemeinschaft zu erstellen, welche [NAME] & ich bilden.
Es besteht KEINE Haushalts-, Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft geschweige eine Bedarfsgemeinschaft wie das Jobcenter [NAME] vermutet.
Solche eine Behauptung ist vom Jobcenter [NAME] dazulegen.
Ich möchte Sie außerdem auf folgenden Umstand hinweisen:
Alleine der Umstand, dass man zusammen in einer Wohnung lebt und auch die Räume gemeinsam nutzt, reicht nicht für die Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft aus. Auch eventuelle Einmalzahlungen an die anderen Haushaltsmitglieder sind kein Beweis für das bestehen einer Haushaltsgemeinschaft.” - selbst der gemeinsame Schlaf in einem Bett wäre kein Beweis für eine der oben stehenden Gemeinschaften, so auch die Rechtssprechung.
Wie nun ausführlich erläutert, erfüllen [NAME] & ich keine Voraussetzungen für eine Haushalts-, Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft & schon gar nicht für eine Bedarfsgemeinschaft.

Das sind in etwa einige Textbausteine aus einem meiner Widersprüche.
Ich hoffe dies hilft etwas weiter. Man muss übrigens auch einen Prüfer oder JC Mitarbeiter an der Haustür nicht hereinlassen. Diese drohen dann oftmals mit einer Sanktion welche jedoch wieder ganz schnell verschwindet (mit Anwalt)... da Rechtswidrig ;) wissen viele aber nicht und lassen sich einschüchtern.

Das Jobcenter wird seinen Spaß haben lol

@KHSchindelar

win win Situation. Na dann kann ich ja in ruhe weiterhartzen ^^

@JobcenterTycoon

Ich liebe "geistreiche" Bemerkungen, vor allen Dingen, wenn sie zu Lasten Anderer gehen.

Sie zeigen den nötigen Respekt, dass sie ihnen das Leben so ermöglichen.

*Ironie*

@KHSchindelar

Ich schaffe Arbeitsplätze, die Jobcenter Mitarbeiter wären ja sonst alle Arbeitslos ;-;

Außerdem möchte ich anderen nicht die guten Arbeitsplätze wegnehmen, das wäre doch blöd.

@JobcenterTycoon

Vielleicht bekommst Du ja noch das Bundesverdienstkreuz für Dein vorbildliches Handeln.

Das ganze ist Paradox. Der SB zieht das extra in die Länge um mich unter Druck zu setzen.

Wie sieht es mit Dir aus ?

Trägst Du denn in irgendeiner Weise zur Klärung des Sachverhalts bei ?

Außer Widerstand, sehe und lese ich nichts.

Der Prüfer welcher letztes Jahr da war hat mir persönlich gesagt, dass alles nach einer WG aussieht. Heute erfahre ich durch den Sachbearbeiter, dass er damals eher eine Bedarfsgemeinschaft gesehen hätte.

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, es wird wohl immer wieder mal versucht aus einer Bedarfsgemeinschaft - nur für das JobCenter - eine Wohngemeinschaft kreieren zu wollen, dann wird es so sein.

Was soll ich von solch linken Touren halten und wie gehe ich weiter vor?

Es soll eben geklärt werden, ob die "linke Tour" nicht von Dir/Euch versucht wird.

Trage zur (Auf)Klärung bei, wenn Du z.B. auch von meinen Steuergeldern - für die ich arbeite - etwas abhaben willst

:o)

Was soll ich dazu beitragen? Ich habe erklärt, dass jeder für sich selber einsteht. Ein Prüfer darf gerne kommen. Der Großteil deiner Steuergelder geht sicher nicht an die Hartz 4 Bezieher. Das sind Cent Beträge die du zahlst. Aber ich bin dankbar. Danke.

@Consciousness4
Das sind Cent Beträge die du zahlst. Aber ich bin dankbar. Danke.

Diese (geistreiche) Argumentation findet auch bei Produktionskalkulationen statt, wenn es um den Lohnanteil der Führungskräfte geht.

Aus Centbeträgen für das einzelne Produkt erwachsen u.U. hohe Summen.

@KHSchindelar

Genau, dswg. rate ich dir auch niemals bei Kassierern im Supermarkt aufzurunden bei 99 Cent. Da kommen am Lebensende so hohe Summen zsm. Kannst ein ganzes Stadion von bauen.

@Consciousness4

Dein Spruch wird dadurch keineswegs besser.

Er sagt auch, dass er es nicht bewilligen wird und ich es hinterher mit Ihm ausfechten kann/muss

Dann sage ich: Das ist absolut kein Problem.

Sollte die WBA abgelehnt werden kann Widerspruch erhoben werden (1 Monat Frist) und wenn dieser abgelehnt wurde ist auch Klage möglich. Da hier aber die kompletten Leistungen gestrichen werden sollte man einstweiligen Rechtsschutz beantragen (sorgt dafür das die Leistungen bis zur entscheidung weitergezahlt werden). Da das aber komplex ist das zu beantragen kann ein Anwalt für Sozialrecht hilfreich sein, den Anwalt bekommt man kostenlos wenn man vorher Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt.

Der Prüfer welcher letztes Jahr da war hat mir persönlich gesagt, dass alles nach einer WG aussieht

Na also passt doch alles. Was der Sachbearbeiter denkt ist eigendlich egal, der Prüfer hat ja eine WG bestätigt. Was sollte sich denn großartig ändern?

(WBA = Weiterbewilligungsantrag)

Etwas anderes als fristgerechte Widersprüche und kostenlose Klage vor dem Sozialgericht bleiben da nicht.

Das eine WG - nach einem Jahr automatisch zur BG - wird ist der größte Blödsinn den ich bis jetzt gehört habe, wenn du in einer WG - wohnst und keine Beziehung mit dem Mitbewohner hast, dann kann eine WG - auch 10 Jahre bestehen, weil keiner dem anderen zum Unterhalt verpflichtet wäre, also auch keine Angaben über Einkommen und Vermögen gemacht werden müssten.

Wie das weiter geht? Gesetzlich wird (u. a.) nach einem Jahr gemeinsam wohnen eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft unterstellt. Es liegt an dir, das zu widerlegen. Das Ganze nennt sich Beweislastumkehr. Du musst es beweisen und nicht das Jobcenter.

Wenn du also nicht die Einkommens- und Vermögensnachweise deiner Freundin einreichen willst, lege Beweise dafür vor, dass ihr keine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft seid. Beispielsweise weil ihr getrennt wirtschaftet, d. h. getrennte Stromzähler, getrennte Versorgungsverträge, keine pauschale Halbierung des Wohnfläche/ Miete etc.

Hat er doch nur das Jobcenter will ja keinen Prüfer losschicken.

@JobcenterTycoon

Richtig, weil er beweisen muss und nicht der Prüfer ermitteln. Für das Jobcenter ist die Rechtslage klar, er lebt in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft. Da gibt es nichts zu ermitteln.

@JobcenterTycoon
Gesetzlich wird (u. a.) nach einem Jahr gemeinsam wohnen eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft unterstellt.

Spätestens beim Antrag auf Baby-Ausstattung wird sich zeigen ob eine Wohngemeinschaft oder eine Beiwohngemeinschaft bestand / besteht.

(auch Schlaf- /Beischlafgemeinschaft)

:o)