Was können Gläubiger noch alles machen, wenn von Schuldner absolut nichts zu holen ist?
Es würde mich einfach mal interessieren was bzw. ob ein Gläubiger überhaupt noch etwas machen kann, wenn man vom Schuldner echt nichts holen kann! Also ich meine, der Schuldner geht nicht arbeiten und hat auch kein eigenes Konto mehr. Der Schuldner lebt ausschließlich nur vom Geld seines Ehegatten...
12 Antworten
gehalt des gatten pfänden lassen...
haben auch so einen fall, wir haben uns ins grundbuch des schuldners eintragen lassen, ohne unsere erlaubnis, darf SEIN haus nicht verkauft werden, und wenn dann bekommen wir erstmal unser geld ! so.... und da es für alles irgendwelche fristen gibt, hat er noch genau 6 monate zeit sich mit uns zu einigen, da sonst die zwangsvertseigerung kommt.
Und wenn der Schuldner aber mit seinem Ehegatten in einer Mietwohnung wohnt, wo es nichts zu pfänden gibt? An das Geld des Ehegatten kann man nicht so einfach ran!
Quark. Man kann das Gehalt des Gatten nicht pfänden lassen, wenn der nicht Schuldner ist.
Und in irgend ein Grundbuch eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen kann man nur, wenn der Schulnder Grundbesitz hat.
aha, sind dann also nicht gemainsame sschulden... ok... bei uns ist der schuldener nämlich nicht verheiratet, aber hausbesitzer.
tja, dann weiß ich leider auch nicht.
Das mag ein Einzelfall sein, dass man sich sein Geld so sichern kann. Doch in der Realität sieht das meist anders aus.
Wenn nichts zu holen ist, dann kannst du anstellen was du willst, du gehst leer aus.
Habe das mit einem Mietnomaden erlebt. Du kannst endlos lange prozessieren. An der ganzen Sache verdienen die Anwälte und letztendlich der Staat Geld.
Am Ende hat du alle Kosten am Hals und diese Typen wandern dann weiter in eine andere Wohnung und das Spiel beginnt von neuem.
Ich blieb in meinem Falle auf 45 000.--€ sitzen.
Der Gläubiger kann seinen Titel 30 Jahre lang immer wieder vollstrecken lassen, in der hoffnung, dass es irgendwann mal was zu holen gibt! Und wenn halt so gar nix zu holen ist, dann kann er ja mal den Schuldner fragen, ob er ihn morgens zur Arbeit tägt!;-) Dann spart er wenigstens die Fahrtkosten!
Na, ich weiß nicht, ob das so einfach ist mit nix holen. Wie hier geschrieben, heißt es ja, daß der Schuldner vom Geld des Ehegatten lebt! Das heißt doch, daß der Ehegatte welches hat... Nur mal so als Überlegung.
Bei ziemlich allen Berechnungen (wie zum Beispiel Hartz IV) wird ja auch das Gehalt des Ehegatten mit einberechnet.
Der Ehegatte ist aber nicht Schuldner, egal was er besitzt.
Ganz genau! Man kann ja auch nicht die Verona Poth für die Schulden von ihrem Franjo zur Verantwortung ziehen.
Schade eigentlich ;-)
Das geht eben nur, wenn z. B. im Mietvertrag beide Ehegatten eingetragen sind. Dann haften die gesamtschuldnerisch. Hat aber nur einer den Mietvertrag unterschrieben, dann ist nur der eine Schuldner undicht dessen Partner.
Geld abschreiben. Fertig. Mehr ist realistisch nicht drin.
Die 30-Jahres-Frist bei Schuldtiteln ist auch nur ein Theoretikum. Faktisch kann der Schuldner in 5 Jahren schon nicht mehr auffindbar sein.
Nichts mehr.....Wenn man schon eine EV abgegeben hat, könnte der Gläubiger für dich die Insolvenz anmelden. Geld bekommt er dan trotzdem nicht.
So ist es.
"gehalt des gatten pfänden lassen..." ist ja wohl etwas sinnfrei, wenn Du keinen irgendwie gearteten Anspruch gegen den anderen Teil hast!