Hallo, folgende Situation: Schuldner geht in Pflegeheim, hat viele Schulden und kein Geld Muss man alle Gläubiger anschreiben oder wo kann man sich hilfe holen?

5 Antworten

Das Du eine Vorsorgevollmacht? bist Du bestellter Betreuer?, wenn nicht kannst Du schwerlich für ihn etwas regeln was auch verbindlich ist., wenn er nicht auch dabei ist, bzw. alle Schreiben unterzeichnet.

saraleo 
Fragesteller
 30.07.2015, 08:47

nein mein mann macht das alles. Das Gericht ist informiert und begutachtet heute. Er hat schon die Patientenverfügung. Ich hänge aber natürlich mit drin, da wir ja zusammen alles durchkucken

himako333  30.07.2015, 08:55
@saraleo

Schau noch mal in die Patientenverfügung evtl. hat er da auch gleich eine Vorsorgevollmacht beigelegt ,oder jemanden vorgeschlagen ..

wenn nicht, kannst Du/ Dein Mann die auch erhalten, falls das Gericht zustimmt.. oft benennen die aber auch fremde  Leute , die entsprechend geschult, die die Betreuung  dann übernehmen..

alles Gute m.l.G. ;)h

Wenn ich das so richtig verstehe, dann ist dein Schwiegervater überhaupt nicht in der Lage Schulden abzubezahlen. Daher würde auch alles, was die Gläubiger unternehmen werden, ins Leere laufen, sofern er keine bedeutenden Sachwerte besitzt.

Es kann unter Umständen hilfreich sein, den Gläubigern gegenüber die Zahlungsunfähigkeit klarzustellen. Dann wären weitere Mahnungen und Drohbriefe schon einmal definitv rechtswidrig. Die Gläubiger könnten sich dann nur noch aussuchen, ob sie die Forderungen titulieren lassen. Das würde ihnen aber angesichtst der Situation nicht viel bringen und wohl nur Geld kosten.

Ihr solltet dann nur darauf achten, im Todesfall das Erbe auszuschlagen.


saraleo 
Fragesteller
 30.07.2015, 08:15

teilweise sind die auch tituliert. Erbe ausschlagen werden wir auf jeden Fall, ich möchte keine Schulden. Das was wir gefunden haben, war ja auch nur die Spitze des Eisberges

franneck1989  30.07.2015, 08:18
@saraleo

Dann solltet ihr nur darauf achten, dass er die Vermögensauskunft abgibt, wenn er dazu aufgefordert wird. Ein Pfändungsschutzkonto sollte auch schnellstmöglich eingerichtet werden, soweit noch nicht vorhanden.

es ist mein Schwiegervater. Die Gläubiger wenden sich dann ja erst nach dem Tod an uns oder? Er ist schwer krank, Lungenkrebs und hat nur wenig Rente. War sich aber nicht zu schade, eine Spur der Verwüstung hinter sich zu lassen. Erste vorsichtige Hochrechnung liegt bei 15 000 €. Betreuung bei Gericht ist beantragt, da muss noch persönlich "besichtigt" werden, kann man dann ja ansprechen. Wir dachten evtl. erst mal alle Gläubiger anschreiben, das zumindest mal keine Mahnbriefe mehr kommen

Die Gläubiger wenden sich nach seinem Tod nur dann an Euch, wenn ihr das Erbe annehmt. Also das nicht tun.

Natürlich könnt Ihr ihm helfen, Schreiben für die Gläubiger vorzubereiten um die zu informieren. Aber die können trotzdem weiter mahnen.

Man wird ihn ohnehin irgendwann zwingen die Vermögensaufstellung (früher eidesstattliche Versicherung) abzugeben.

saraleo 
Fragesteller
 30.07.2015, 08:18

die eidesstattliche Versicherung hat er wohl schon mehrmals abgegeben. Der hat leider nach dem Motto "nach mir die Sintflut" gelebt. Wir möchten einfach nicht, dass weitere Mahnschreiben dann ins Pflegeheim kommen und versuchen dies abzuwenden. Allerdings sind ja nicht alle Papiere vorhanden, weiss also nicht, wieviele Gläubiger es wirklich sind... und wie hoch die tatsächlichen Schulden, das geht ja schon seit Jahrzehnten

wfwbinder  30.07.2015, 08:22
@saraleo

Das Mahnschreiben kommen, könnt ihr nicht verhindern.

Wenn er schon länger sein Schuldenproblem hat, dann sind von vielen Gläubigern die Dinge an Inkassounternehmen abgegeben, oder sogar verkauft worden. Solche Unternehmen interessieren sich nicht dafür, ob Ihr denen Briefe schreibt, oder nicht.

Die mahnen weiter und die schicken ggf. weiterhin den Gerichtsvollzieher.

Wende Dich an das Amtsgericht, da sollte man ganz offiziell Insolvenz beantragen, sondern werden die Gläubiger sich an Dich wenden, insofern Du ein naher Verwandter bist. lg Lilo

franneck1989  30.07.2015, 08:03

sondern werden die Gläubiger sich an Dich wenden, insofern Du ein naher Verwandter bist.

Warum sollten sie das tun?