ist es Pflicht ein eigenes Konto zu haben?
Ist es Pflicht,dass ich ein eigenes Bankkonto haben muß?So wie ich gehört habe ist es keine Pflicht.Doch die Arge weigert sich Auszahlung auf Konto zu machen von meiner WG Kollegin obwohl ich dafür auch Vollmacht habe für das Konto.Wenn ich Konto aufmache habe ich Gläubiger dran sitzen und außerdem habe ich einige Schufaeinträge.Bank hat keine Probleme dass ein Geld von Amt auf das Konto der WG Kollegin geht und außerdem habe ich bei Amt unterschrieben,dass ich Vollmacht habe und sie nicht finanziell unterstütze.
5 Antworten
Ohne eigenes Konto gibt es dich nicht.
Sorry, bei Geld hört die Freundschaft auf, Wenn Du Probleme mit Gläubigern hast, dann sieh zu, dass Du diese geregelt bekommst. Wie lange willst Du denn das durchziehen? Die nächsten 30 Jahre oder mehr? Wenn man Mist gebaut hat, sollte man auch dazu stehen.
Zudem gibt es an 1.7.2010 das sog. Pfändungsschutzkonto, solltest dich mal umhören.
Hi Puschel77,
Ein eigenes Bankkonto ist nicht verpflichtend. Du kannst, wenn Du kein eigenes Konto hast, Dir von der Arge immer einen Scheck schicken lassen. Dies ist allerdings etwas umständlich, da Du diesen Scheck jeden Monat bei einer Bank einlösen musst, und dies auch nochmal mindestens 5 bis 10 Euro Gebühren kosten kann.
Du Solltest Dir in jedem Fall ein Girokonto eröffnen. Sei es bei Der Sparkasse, die Dir auch im Falle eines Schufaeintrages ein Girokonto eröffnen müssen, oder z.B. ein Guthabenbasiertes Konto z.B. bei norisbank
Außerdem gibt es einen Pfändungsfreibetrag, den Du besitzen darfst, ohne dass der Gepfändet werden darf. Selbst wenn Dein Konto gepfändet werden sollte, hast Du dann immer noch monatlich 7 Tage Zeit, Geld, dass Du aus Sozialleistungen beziehst vom Konto abzunehmen.
Schau mal auf http://www.kostenloses-giro-konto.com - Da hast Du einige Anbieter kostenloser Girokonten aufgelistet, ich würde es allerdings mit Schufa Eintrag wenn dann bei 1822direkt oder bei norisbank oder direkt bei einer Sparkasse versuchen. (die verlangen dann allerdings auch Kontoführungsgebühren.....)
Sei bloß vorsichtig, sonst behauptet die Arge noch, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr ein gemeinsames Konto habt.
Du brauchst kein eigenes Konto.
Erstens gibt es die Möglichkeit von Schecks und zweitens muss dir ARGE ein fremdes Konto akzeptieren, wenn du nachweisen kannst - mittels Kontovollmacht -, dass du Zugriff auf dein Geld hast.