Strafbarkeit, wenn Schuldner dem Gläubiger den Zugriff auf Gegenstände durch Verkauf entzieht...?

5 Antworten

Also wenn du wieder irgendwas pfänden willst: Wenn es nicht rein zufällig ein Dritthandy ist, dann darfst du das nicht pfänden und Kleidung genausowenig.

goodresponder 
Fragesteller
 11.12.2021, 20:55

Es handelt sich um ein Zweithandy und das bietet der Schuldner neben der Markenjacke auf eBay Kleinanzeigen zum Verkauf an.

BeviBaby  11.12.2021, 20:56
@goodresponder

Sag mal, wie gut kennst du den Schuldner eigentlich? Und hast du nichts besseres zu tun, als dem hinterherzuschnüffeln?

goodresponder 
Fragesteller
 11.12.2021, 20:57
@BeviBaby

Zu gut, da ich über 11 Monate mit diesem Kontakt hatte...

superseegers  14.06.2022, 20:53
@BeviBaby

Hey, er will seine Kohle wieder! Das ist doch Grund genug.

Nein, im Gegenteil - er kommt ja somit an Geld, welches der Gläubiger pfänden kann. Ist doch super.

goodresponder 
Fragesteller
 11.12.2021, 20:56

Nicht, wenn er das Geld aus dem Verkauf als Bargeld bekommt...

goodresponder 
Fragesteller
 11.12.2021, 20:59
@OhMiaMiaJa

Bargeld wandert doch gar nicht auf das gepfändete Bankkonto und ist doch also auch meinem Zugriff entzogen (ausser ich betreibe die Taschenpfändung).

OhMiaMiaJa  11.12.2021, 20:59
@goodresponder

Natürlich kann das gepfändet werden.

Bitterkraut  11.12.2021, 21:00
@goodresponder

Eben.

Warum redest du eigentlich von dir? Du bist sicher kein Gerichtsvollzieher, sonst müßtest du die Frage nicht stellen.

Dem Gläubiger ist das Geld auch lieber, als das Handy. Der kriegt dann halt das Geld.

goodresponder 
Fragesteller
 11.12.2021, 20:59

Bargeld wandert doch gar nicht auf das gepfändete Bankkonto und ist doch also auch meinem Zugriff entzogen (ausser ich betreibe die Taschenpfändung).

So lange die Wertgegenstände nicht verpfändet wurden, kann er damit machen was er will.

FALLS du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hast, stand es dir ja frei, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.

Das Handy wird sowieso nicht gepfändet. Der Aufwand ist in Relation zum erwartbaren Erlös zu gering.

Bei solchen Geräten muss der Gerichtsvollzieher alle darauf befindlichen Daten sichern lassen und an den Gläubiger auf einem Datenträger zurück geben. Der Erlös bei einer Versteigerung dürfte sicher deutlich unter 450.-€ liegen.

Solange noch kein Gerichtsvollzieher vor der Tür stand kann man aber alle Gegenstände, deren Eigentümer man ist verkaufen.