Kontopfändung. Wie lange dauert es bis wieder an mein Geld komm? Muss ich dann zu Schalter?

6 Antworten

Eine Kontosperre ist schneller drin als wieder draußen. Um deine Frage preziser beantworten zu können, sollte ich natürlich auch wissen, ob eine Pfändung beim Arbeitgeber vorliegt. Wenn eine Pfändung vorliegt, betrifft es nicht nur das Konto das gesperrt worden ist, sondern es wurde auch beim Arbeitgeber gepfändet. Wenn bei deinem Arbeitgeber gepfändet wurde, und zugleich auch dein Konto, so hast du die Möglichkeit, über das Gericht unter vorlage des Pfändungsschreiben, die Kontopfändung aufheben zu lassen. Gesetzlich steht einem Schuldner ein Pfändungsfreibetrag von 987 Euro. Sollte bei deinem Arbeitgeber gepfändet werden und zu gleich dein Konto, würde das bedeuten, dass der Pfändungsfreibetrag unterschritten wird, und das ist nicht zulässig. Es besteht auch die Möglichkeit bei der Bank ein P-Konto einrichten zu lassen, dass nicht gepfändet werden darf, weil auf diese Konto nur der Pfändungsfreibetrag überwiesen wird, alles was darüber ist, wird zur Schuldentilgung abgeführt.

Die Antwort wüßte Google:

Wenn Ihr Konto aufgrund einer Kontopfändung gesperrt wird, ist schnelles Handeln wichtig. Genauso wichtig ist aber, trotzdem Ruhe zu bewahren und nicht kopflos zu handeln.

Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden. Zunächst ist Ihr Konto erst einmal für 14 Tage gesperrt. Dies gilt auch, wenn Ihr Lohn oder Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde. Sie bekommen am Automaten kein Bargeld mehr und Ihre Kreditkarte wird eingezogen. Ihre Bank darf Ihnen in dieser Frist nur mit einer gerichtlichen Kontofreigabe Geld auszahlen oder Überweisungen für Sie tätigen. Nach Ablauf der 14 Tage wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie bekommen es nicht mehr zurück. Nutzen Sie also die Zwei-Wochen-Frist, um Ihr nicht-pfändbares Guthaben zu sichern. Holen Sie sich am Besten sofort Hilfe von einer Schuldnerberatung, einem Anwalt oder der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Für Sozialleistungen aller Art vom Arbeitslosengeld, über die Sozialhilfe, die Rente bis hin zum Wohngeld und für das Kindergeld gilt eine Sieben-Tage-Frist, innerhalb derer diese Sozialleistungen pfändungssicher sind.

quelle: meine-schulden.de

Sie sollten alls Erstes "Ihre Bank" darüber informieren, belegt mit dem Zahlungsnachweis, das die Schuld beglichen wurde. Gleiches sollte der Gläubiger alledings auch "schriftlich bestätigen"!!! Das Konto sollte dann sofort wieder frei sein.

Allerdings, wie schon geschrieben, sollten Sie sich "D R I N G E N D" vom Gläubiger schriftlich geben lassen, das "keine weitere" Forderung mehr offen ist und der Titel dazu ausgehändigt werden. WARUM? Sie haben dann die Möglichkeit, dieses auch bei der Schufa austragen zu lassen und der Gläubiger kann den Gerichtsvollzeiher auch nicht mehr aus Reise schicken, zumindest nicht mehr in Ihrer Angelegenheit, was ansonsten möglich wäre!!!

Grundsätzlich wird das Konto bei einer Kontopfändung für 14 Tage gesperrt, wenn sich die Bank und der Gläubiger gegen ein P-Konto entscheiden. Diese sperre kann verkürzt werden um minimum 5 Werktage. Für diese verkürzung muss der Pfändungsgläubiger schnellstmöglichst sein Geld kriegen und das Konto muss gedeckt sein. Sind diese Bedingungen erfüllt spricht nichts gegen eine vorzeitige entsperre. Da ihre Bank Ihr Konto am Mittwoch freigeschaltet hat steht Ihr Konto sowie Ihr geld am Mittwoch Oder Donnerstag der darauf liegenden Woche wieder zur verfügung. In vielen fällen ist das Konto am 6 Werktag komplett freigeschaltet dies hängt von der schnelle der Bearbeitung der Bank ab

Nemisis2010  28.10.2010, 12:30

Falls du den beiliegenden Musterbrief an das AG verwendest, kannst du noch folgenden Antrag stellen:

Hiermit beantrage ich die Aufhebung der Pfändung

Begründung: Die gesamte Forderung wurde am .... bezahlt, der Beleg liegt in Fotokopie bei.

Sende auch an die Gegenseite eine Fotokopie deines Schreibens an das Amtsgericht, dann geht die Bearbeitung schneller.

Semmel76  28.10.2010, 12:47
@Nemisis2010

Ausgezeichneter und bestimmt hilfreicher Beitrag. DH! Gegebenfalls erwähnenswert für den Fragesteller ist auch, dass nach vollständiger Zahlung der Schuldsumme (ggf. inkl. Vollstreckungskosten) der Schuldtitel vom Gläubiger herausverlangt werden soll.