Kann das Konto gepfändet werden trotz Hartz IV und Kindergeld?
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Letzte Woche habe ich die eidesstaatliche Versicherung abgegeben (leider Gottes) und heute habe ich einem Brief bekommen in dem steht,
PFÄNDUNGS - UND ÜBERWEISUNGSBESCHLUSS!
Mein Kindergeld und mein ALG II geht auf das Konto meiner Frau, ich habe kein Konto mehr, denn der Gläubiger ist die Bank. Auf diesem Bescheid steht aber die Kontonummer meiner Frau.
Es steht auch drauf: Es wird angeordnet, dass der Schuldner die Sparbücher bezüglich der von der Pfändung erfassten Verträge an den Gläubiger herauzugeben hat. Es ist der Drittschuldnerin untersagt, an den Schuldner zu leisten, soweit die Ansprüche gepfändet sind. Jede Verfügung über die oben bezeichneten Ansprüche und Rechte zum Nachteil des Gläubigers, insbesondere ihre Einziehung, ist dem Schuldner untersagt. Soweit die Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin gepfändet sind, werden sie dem Gläubiger zur Einziehung überweisen.
Ist das Konto jetzt gesperrt obwohl es nicht mein Konto ist? Was bedeutet das alles genau??? Wer kann mir helfen??
Schon mal DANKE
9 Antworten

Wenn das Konto gepfändet ist, bekommst du ohne Probleme dein Hartz4 und dein Kindergeld. Dieses Geld ist Pfändungsfrei. Normalerweise kannst du es ganz normal abheben, wenn nicht und die Bank sich streubt, musst du zum Gericht gehen und eine Freigabe holen. Geh mal zur Schuldnerberatung, die sind sehr gut und helfen gern.

ja sorry, hatte ich vergessen, 7 Tage nachdem das Geld gekommen ist. WE zählen dabei mit!!!!

Sozialleistungen (einschl. KiGe) sind IMMER, egal bei welchem Kontotyp, für die Dauer von 14 Tagen seit ihrer Gutschrift vor einer Pfändung geschützt (entweder nach § 55 SGB I oder § 850k Abs. 6 ZPO).
Pfändungsschutz für Sozialleistungen (einschl. KiGe) nach § 55 SGB I = das Guthaben aus Erwerbseinkommen darf sofort voll gepfändet werden, = Sozialleistungen sind für die Dauer von 14 Tagen unpfändbar, danach darf auch das Guthaben aus Sozialleistungen voll gepfändet werden.

ja es kann gepfändet werden,allerdings kann das kindergeld und Hartz IV nicht gepfändet werden du musst innerhalb von 7 werktagen das geld abheben,alles was du davon drauf lässt wird nach 7 tagen an den gläubiger überwiesen

Danke für eure Hilfe!
Ich habe halt auch Bedenken, wie sollen wir unsere Überweisungen machen??? Normalerweise gehen die spätestens am zweiten Tag nach Erhalt des ALG II weg, aber geht das jetzt noch??? DANKE

Liebe/r Diablo69,
bitte achte in Zukunft darauf Ergänzungen zu Deiner Antwort über den Link "Antwort kommentieren" in Form eines Kommentars hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support

nein überweisen geht nicht mehr. wenn du in einer großen stadt wohnst mit einer filiale der bundesbank, dort kostet jede bareinzahlung 1,-. wieso gibst du in der ev das konto deiner frau an? wenn du kein konto hast kommt dort ein strich rein. mfg,
Das ist richtig. Und beeile dich damit, du hast nur 1 Woche (? weiß ich nicht 100%ig) Zeit.