was kann passieren wenn man wegen wegwerfens von müll in fremden tonnen angezeigt wird?
Hallo ich habe ein riesiges paket bekommen und hab den inhalt herausgeholt und wollte das riesige paket loswerden und hab es in einen grosskontainer vor einem wohnblock geschmissen meine adresse stand drauf heute ist der hausmeister gekommen und hat gesagt er zeigt uns an was kann schlimmstenfalls passieren ?
9 Antworten
Schlimmstenfalls musst du mit einer Unterlassungsklage (§ 1004 BGB) und einer Schadensersatzforderung rechnen (§ 823 BGB) wenn die Müllentsorgung nach Volumen oder Gewicht abgerechnet wird.. Ausserdem kann es, je nach geltender Abfallverordnung, zu einer empfindlichen Geldbuße wegen illegaler Entsorgung von Hausmüll kommen.
Hallo Skateoli98,
auf Deine Frage hier stehen ja die abenteuerlichsten Antworten, die aber völlig falsch sind.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt hier nicht vor, weil der Müll nicht an einen öffentlichen Platz entsorgt wurden ist.
Auch eine Straftat liegt hier nicht vor, da es kein Strafgesetz gibt, dass das Entsorgen von Müll in fremde Müllcontainer unter Strafe stellt.
Hier wurde der Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen als Straftatbestand genannt. Schauen wir doch mal in den entsprechenden Paragraphen rein.
§ 265a StGB - Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Also ist der Müllcontainer:
- ein Automat? NEIN
- ein Telekommunikationsnetz? NEIN
- ein Verkehrsmittel? NEIN
- eine Veranstaltung? NEIN
- eine Einrichtung (Beispiel Museum) NEIN
Da der § 265a StGB aber nur auf die expliziet angeführten Punkte gilt und der Müllcontainer nicht dazu zählt, findet der § 265 StGB keine Anwendung.
Was bleibt ist das was von qugart angeführt wurde.
Allerdings bezweifle ich, dass der Hausmeister bzw. da der Hausmeister in der Regel gar nicht befugt (ihm dürfte das notwendige Prokura für solche Maßnahmen fehlen) ist rechtliche Forderungen durchzusetzen, dass der Eigentümer der Müllcontainers sich die Mühe macht, einzeln auszurechen, was Dein Anteil des Mülls ist, dann umzurechnen, wie hoch Dein Anteil an der Gesamtrechnung der Müllentsorgung ist und Dir dafür eine Rechnung zu schreiben und die Rechnung, wenn Du nicht zahlst auch noch gerichtlich durchsetzen muss.
Vor allem, wenn man bedenkt, dass sich Dein Anteil der Kosten allerhöchstens 10,00 - 20,00 Euro belaufen dürfte, halte ich es für absolut unwahrscheinlich, dass da noch was nach kommt.
Der Hausmeister hat sich wahrscheinlich nur einfach Luft gemacht, weil er natürlich zurecht sauer ist. Dennoch muss man aus einer Mücke keinen Elefanten machen.
Schönen Gruß
TheGrow
Hallo Skateoli98,
Also rein rechtlich gesehen könnten der Straftatbestand von Erschleichen von Leistung oder Betrug erfüllt sein.
In der Praxis wird es wohl so aussehen, dass das Verfahren eingestellt wird, da kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geben wird.
Der Tonnenbesitzer könnte Sie für die Entsorgung des Pakets verklagen. Aber auch das wird wohl nicht geschehen, wenn er rational und wirtschaftlich denkt. Und das tun Unternehmen immer.
Also ruhig abwarten und Tee trinken. ;)
LG Jan
Kriegst eine einstweilige Verfügung. Wenn dus nochmal machst, musst du dem Hausmeister Geld zahlen.
Da dies verboten ist - kann man übrigens googlen - liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.