Hermes Paket "ANGEBLICH" beschädigt angekommen, was nun?!

6 Antworten

wenn die ware beschädigt angekommen ist, ist es fakt, dass sie nicht vernünftig verpackt war.

allerdings muss auch aussen ein aufkleber für "vorsicht zerbrechlich" drauf und gegebenenfalls ein vermerkt: "nicht werfen" und "hier oben".

ein empfindliches paket muss aus einer höhe von einem meter mit der ecke auf den boden fallen können, ohne dass der inhalt beschädigt wird. ist der inhalt dennoch beschädigt, wars nicht ordentlich verpackt.

der versender, nicht der transporteur ist für die verpackung verantwortlich. es dürfte ziemlich schwer sein, nachzuweisen, dass hermes mit dem paket nicht ordentlich umgegangen ist. allerdings hat der käufer auch kein recht auf nichtbezahlte ware. musst du den kaufpreis erstatten, muss der käufer dir auch die ware zurückgeben.

Da lässt man sich Fotos der Versandverpackung und der Ware schicken.

Wäre die Sendung äußerlich unbeschädigt, haftets du bei Sendungsverkauf auch als privater Verkäufer für einen Sachmangel bei Übergabe. Meint: Reparaturkosten- oder Kaufpreiserstattungspflicht einschl. Versand- und Rücksendekosten, §§ 439, 323 BGB :-(

Hätt das Paket einen erkennbaren Transportschaden, nicht. Den hätte der Käufer bei Annahme reklamieren müssen und HERMES Schadensersatz zu leisten. Das Risiko der Beschädigung einer ordentlich nach Vorgaben des Frachtgutführers verpackten Sendung trüge er.

G imager761

@Hätt das Paket einen erkennbaren Transportschaden, nicht. Den hätte der Käufer bei Annahme reklamieren müssen und HERMES Schadensersatz zu leisten. Das Risiko der Beschädigung einer ordentlich nach Vorgaben des Frachtgutführers verpackten Sendung trüge er.@

Hier stimmt wirklich nichts: Der Käufer muss nur einen erkennbaren äußerlichen Schaden sofort beim Zusteller anmelden, einen innerlichen Schaden kann der Verkäufer doch erst beim auspacken des Paketes erkennen.

Der Käufer trägt auch nicht das Risiko eines falsch gepacktem versicherten Paketes.

Der Schaden ist direkt an Hermes zu melden:https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/faq

@ichweisses001

Und wenn das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde, kann man es sowieso erst nach dem Abholen reklamieren.

Ist das Paket von außen beschädigt, haftet der Paketdienst (gilt nur bei versichertem Versand!). Ist die Ware beschädigt, weil sie nicht ordentlich verpackt war, solltest du, um Ärger aus dem Weg zu gehen, den Kaufpreis erstatten (bei hochwertiger Ware würde ich mir diese jedoch zurücksenden lassen, bei Glas/Porzellan kannst du dir Bilder der zerbrochenen Ware zusenden lassen). Das "angeblich" würde ich nicht so betonen. Ich habe nämlich auch schon Bruch bekommen (es handelte sich dabei immer um Glas oder Porzellan/Keramik), weil die Ware nicht ordentlich verpackt war bzw. mehrere Stücken im Inneren des Kartons aneinanderknallen konnten. Styroporkugeln sind dabei kein gutes Verpackungsmaterial, da dabei die Ware verrutschen kann, Schuhkartons auch nicht, da sie leicht zwischen schwereren Paketen zerquetscht werden können. Leider gehen die Paketdienste keinesfalls pfleglich mit den Sendungen um, auch dann nicht, wenn "Vorsicht, Glas!" darauf steht. Damit sollte man rechnen.

Das mit der Anzeige ist totaler Unsinn. Hermes kann aber die Haftung bei einem falsch gepacktem Paket ablehnen. Verfolge den unten stehenden Link!!

Lese hier: https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/faq

Ist bei der Zustellung der Sendung ein Schaden äußerlich erkennbar, melden Sie dieses bei der Zustellung direkt dem Zusteller. Der Zusteller händigt dann eine Schadenanzeigekarte aus. Diese Schadenanzeigekarte füllen Sie bitte aus und schicken Sie an

Postanschrift:

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH Kundenservice Postfach 62 02 60 D-22419 Hamburg

Wird die Beschädigung nach der Zustellung festgestellt, ist eine Meldefrist von 7 Tagen ab der Zustellung einzuhalten.

Bitte setzen Sie sich über unser Kontaktformular mit unserem Kundenservice in Verbindung und machen Sie darin folgenden Angaben:

Ihre Sendungs- bzw. Auftragsnummer sowie Absender- und Empfängeradresse
Angaben zu Sendungsinhalt und Art der Beschädigung
eine Beschreibung der verwendeten Innen- und Außenverpackung sowie Angaben zur Beschädigung der Verpackung.
die ursprüngliche Kaufrechnung. Ist der Artikel im Rahmen einer Internetauktion gehandelt worden, übermitteln Sie uns bitte den Zuschlagsbericht des Internet-Auktionshauses (Screenshot der abgeschlossenen Auktion oder Ausdruck der E-Mail-Benachrichtigung über das Auktionsende).
die vom Zusteller ausgehändigte Schadenanzeigekarte, soweit vorhanden

Teilen Sie uns bitte für eine mögliche Regulierung Ihre Bankverbindung mit. Nach der Schadensmeldung erhalten Sie ein Anschreiben oder eine E-Mail, worin das weitere Vorgehen beschrieben ist. Die Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH haftet bis maximal € 500,- pro Sendung für Pakete und maximal € 50,- für Päckchen.

Wenn du es mit Versicherung verschickt hast übernimmt die den Schaden, wenn nicht bist du für den funktionstüchtigen Zustand bei Lieferung verantwortlich...

Logisch das der Käufer dafür keinen Haftung übernimmt, wende dich an Hermes wenn sie die Verantwortung übernehmen (Kulanz) hast du Glück!