Was kann man gegen nicht erwünschte Nebenmieter tun?

21 Antworten

16 Personen auf 150m²? Das riecht stark nach Überbelegung einer Wohnung. Grundsätzlich gilt nämlich, dass einer Person 10m² zur Verfügung stehen müssen.

Gibt es denn nicht irgendwelche Behörden die einen hier weiterhelfen kann?

In dem Fall hilft vielleicht das Ordnungsamt.

Angenommen, es werden nur 14 Personen untergebracht, wäre das wiederum OK.

unsere Existenz steht auf dem Spiel..

Wegen Nachbarn die noch gar nicht eingezogen sind? Das halte ich für übertrieben.

). Da unsere Trennwände zwischen den Häusern nicht gerade dick sind hat man schon bei den Vormietern (imsgesamt 4 Personen) Lärm gehört.

Warum habt Ihr dann das Haus gekauft? Sowas prüft man doch vorher.

Das ist einzig und alleine euer Problem. Ihr habt doch sicherlich das Haus vorher inspiziert und geprüft, bevor ihr es gekauft habt???? Da hätte euch die Hellhörigkeit auffallen müssen. Wenn man dann trotzdem so ein Haus kauft, muss man mit ALLEN Unannehmlichkeiten rechnen, die das mit sich bringen kann. Da wir in einem freien Land leben, dürfen hier Menschen wohnen, auch in eurem Nachbarhaus. so ein "Problemchen" müsstest du mal Leuten schildern, die in einem 80-Parteien Hochhaus wohnen. Die würden dich auslachen.

Euch ist ja sicher bekannt, dass es Ruhezeiten gibt, in denen Lärmbelästigungen zu unterbleiben haben. Generell gelten Ruhezeiten zwischen 22.00 und 6.00 bzw. je nach Wohnort 7.00 Uhr. Sollte es tatsächlich so kommen, dass es in dieser Zeit zu Lärmbelästigungen kommt, habt ihr folgende Möglichkeiten:

  • mit den Leuten über das Problem reden (ja, sowas soll tatsächlich möglich sein)
  • Polizei rufen wegen Lärmbelästigung
  • Protokoll führen und regelmäßig den Vermieter der Nachbarwohnung abmahnen und Abhilfe fordern
  • Anwalt einschalten

Klingt brutal, ist aber so. Ihr habt keinerlei Mitspracherecht. Verkauft das Häuschen, so lange noch Zeit ist. Ihr werdet später durch die neue Nachbarschaft leider erleben, dass die Immobilie im Wert rapide sinkt. In unserer Stadt wurde in einem Wohngebiet ein Teil von Doppelhaushälften an Immigranten vergeben. Die Häuser in der Nachbarschaft können nun nur noch unter Wert verkauft werden. Im Moment ist es sehr günstig, Immobilien zu einem guten Preis zu veräußern, weil die Finanzierungskosten sensationell niedrig sind. Ihr solltet es versuchen.

Ihr seid also Eigentümer des von Euch bewohnten Hauses. Das vist im Hinblick auf Lärmbelästigung schon mal schlecht. Ein Mieter könnte Miete kürzen, ein Eigentümer eben nicht.

Wenn die Nutzung des Nachbarhauses in dieser Form zulässig ist, gibt es in der Tat nicht mehr viel Abwehrmöglichkeiten. Habt Ihr das denn mal überprüfen lassen? Eine Anfrage im Forum alleine reicht dazu nicht. Man müßte, z.B. durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ob das Nachbarhaus überhaupt die Baugenehmigung für ein Flüchtlingsheim hat. Wenn nicht, dann könnte es Pflicht der Behörden sein, ordnungsrechtlich dagegen anzugehen.