Bafög: Mietvertrag mit Eltern so abschließen, dass ich mehr als 50% Anteil habe?

4 Antworten

.... das hört sich ja wirr an und somit wird das Studentenwerk nicht mitspielen.

Die läppische Pauschale gibt es nur für "echte" Mietverträge mit fremden Vermietern.

Wurde auch ein Stipendium geprüft, deren Leistungen sind doch meist üppiger und komplett geschenkt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ziemlich wirr, was Du nun so alles erfahren hast. Ich werde versuchen, mal ein wenig klar zu stellen:

  1. Bürgschaft kann nicht höher sein, als die Absicherung durch eine Kaution. Das ist Gesetz und somit für Vermieter zu unsicher. Selbst wenn der Vermieter behauptet, der Bürge wäre freiwillig dazu bereit gewesen, höher zu bürgen, wird der Bürge sich im Zweifel darauf hinaus reden, dass er aufgrund gewisser Umstände zur Bürgschaft gezwungen wurde und damit gilt wieder die gesetzliche Limitierung. Deswegen finden Vermieter Bürgschaften nicht gut.
  2. Jemand, der bürgt, kann nicht einfach die Bürgschaft aufkündigen. Dazu bedarf es bestimmter Klauseln in den Bürgschaftsverträgen. Meist ist damit die Auflösung des Hauptvertrags unmittelbar verbunden.
  3. Wenn Eltern sich anbieten, den Mietvertrag mit zu unterschreiben, um in die volle Haftung zu gehen, ist das für den Vermieter ideal. Der Vermieter weiß zwar dann, dass nur Sohn/Tochter in die Wohnung einziehen wird, aber die übrigen Mieter haben die gleichen Rechte und Pflichten. Nur mal als Beispiel: Bewohner wird krank und ist über viele Wochen in einem Krankenhaus. Falls die Pflicht zur Reinigung von Treppenhaus oder im Winter zum Schneeräumen besteht, müssen nun die übrigen Mieter ran. Falls also die Eltern hunderte Kilometer entfernt wohnen, müssen sie jemand suchen, der ihre Pflicht zuverlässig erfüllt. In der Regel geschieht das dann in Absprache mit Vermieter oder Hausverwaltung, die Ersatz vor Ort gegen entsprechende Bezahlung organisieren.
  4. Einfach mit unterschreiben, weil mitgehaftet werden soll, aber nicht Mieter sein wollen, läuft wieder auf Bürgschaft hinaus und dann ist man wieder bei 1.
  5. Wenn Eltern mit in den Mietvertrag gehen, muss der Vermieter deren Bonität genauso prüfen, wie die des eigentlichen künftigen Bewohners. Ist die Bonität nicht ausreichen, um bspw. zwei Wohnungen zu zahlen, wird der Vermieter nicht darauf eingehen. Wenn aber das Einkommen entsprechend hoch ist, sieht es vermutlich schlecht mit Bafög aus. Da beisst sich dann die Katze in den Schwanz.
  6. Wenn im Innenverhältnis der beiden Mieter (Kind/Eltern) klar geregelt ist, dass Kind, das als einziges die Wohnung bewohnt, auch für die volle Miete aufkommen muss, sollte das auch für das Bafögamt reichen. So etwas kann man schriftlich abfassen und gegenseitig unterschreiben. Bspw. so: Ist Kind/Bewohner nicht in der Lage, die Miete allein zu bezahlen, willigt Kind damit ein, dass die mithaftenden Eltern den Mietvertrag fristgerecht kündigen können.

Hi,

deine Eltern müssen den Mietvertrag nur mit unterschreiben, damit sie finanziell haftbar sind. Du bist und bleibst aber trotzdem alleiniger Mieter.

ist das das selbe wie eine Bürgschaft? Denn das wollen die oft nicht.

@Baehri36

Ja, das ist wie eine Bürgschaft. Deine Eltern sind ja nicht Mieter und treten auch nicht als Mieter auf. Die wohnen da ja nicht. Da es in Deutschland eine gesamtschuldnerische Haftung gibt, sind beide Parteien, die den Mietvertrag unterschreiben jeweils für die Gesamtsumme haftbar. Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er Geld will - das werden dann deine Eltern im Falle des Falles sein.

Deine Eltern sind dadurch nicht zu 50% Mieter, sie unterschreiben nur ein rechtliches Dokument mit.

@Fortuna1234

wenn ich mich recht entsinne ist bei der Bürgschaft aber der Nachteil, dass die Eltern jederzeit austreten könnten? Punkto Sicherheit für den Vermieter.

@Baehri36

Wenn sie die Bürgscchaft auflösen, dann kündigt dich der Vermieter eben einfach. Ich versteh aber nicht auf was du hinaus willst.

Deine Eltern sollen den Mietvertrag mit unterschreiben. Sie tun das. Für Bafög und auch aus Rechtssicht bis du alleiniger Mieter dieser Wohnung. Es gibt kein Problem.

@Fortuna1234

die Vermieter wollen keine Bürgschaft weil die Eltern dort >rein theoretisch< sofort wieder austreten könnten. Deshalb soll ein Elternteil mit im Vertrag stehen.

@Baehri36

Sorry, was? Deine Eltern sollen IM MIETVERTRAG stehen, dass sie dort wohnen und leben? Das ist Blödsinn. Entweder du verstehst etwas falsch oder der Vermieter weiß nicht was er tut.

Sie UNTERSCHREIBEN den Vertrag, aber als Mieter, der dort wohnen wird, stehst NUR du darin.

@Fortuna1234

Sie sollen im Mietvertrag stehen, wohnen dort selber brauchen sie natürlich nicht.

@Baehri36

Wir reden aneinander vorbei. Vielleicht solltest du dir erstmal den Vertrag geben lassen, wenn dort als Mieter du und deine Eltern stehen ist das falsch. Es kann ein Passus dabei stehen, dass die Eltern den Vertrag zusätzlich unterschreiben wegen der Haftung und sie unterschreiben. Mehr nicht.

Wer ist "die"?

@Kristall08

=die Vermieter

@Baehri36

Also, das kenne ich anders.

dass damit 50% des Eigentums rein rechtlich den Eltern gehören würde

Nein, ganz und gar nicht. Das Eigentum behält zu 100 % der Vermieter.

Wenn Du allein die Wohnung bewohnst, ist sie zu 100 % in Deinem Besitz. Versuch das mal dem Amt klar zu machen.

Im Übrigen: Bafög gibt es sowieso nur, wenn Du und Deine Eltern nicht genug Einkommen haben. Haben Deine Eltern aber nicht genug Einkommen, was machen sie dann im Mietvertrag?

"Wichtig allerdings: Ihr wohnt sehr wohl bei euren Eltern, wenn die Wohnung, die ihr bewohnt, euren Eltern gehört (und zwar unabhängig davon, ob ihr Miete zahlen müsst oder nicht). Sind eure Eltern (oder ein Elternteil) lediglich Miteigentümer der Wohnung, gilt die Regelung nur dann, wenn der Miteigentumsanteil mindestens 50% beträgt"

gehören=Besitz?

das Bafög ist soweit ich weiß heutzutage so hoch, dass mittlere Einkommen oft als "nicht genug" angesehen werden. Und die Vermieter wollen halt auch immer so viel Sicherheit wie möglich, heißt, jemand weiteres der haftbar gemacht werden kann im Fall der Fälle.

gehören = Eigentum Du machst Probleme wo keine Sinn. für das Bafög-Amt ist das völlig okay.

@Fortuna1234

Ist diese Regelung mit den Elternanteil und den 50% also nur zu beachten, wenn die Wohnung gekauft wurde, nicht gemietet?

Das Eigentum behält zu 100 % der Vermieter.
@Baehri36

Ich weiß nicht woher du diese Regel hast? Die gibt es auch bei Vermögen nicht beim Bafög.

@Baehri36

Man kann nicht erraten, was dein "Problem" ist. Ich hab dir zig Mal gesagt, dass das alles für Bafög kein Problem ist. Mehr kann ich auch nicht machen.

Und, dass Eigentum etwas ist, was einem gehört und gekauft hat und nicht nur für einige Zeit überlassen wird (Miete) sollte klar sein. Dir gehört auch ein Mietauto nicht, wenn du es mal für einen Tag mietest. Oder dir gehört auch nicht die Firma Google, nur weil du es benutzt ;)

Nochmal: Für Bafög alles gar kein Problem. Gar keins. Null! Alles gut. Kannste so machen und Bafög spielt mit. Passt alles.

@Fortuna1234

Du solltest wissen dass für die meisten Bürger im Alltagsjargon "haben, gehören, besitzen, etc" ein und das selbe ist. Und dann wissen es junge Schulabgänger erst recht nicht.

Mein Problem ist dass ich neu in der ganzen Sache bin und deswegen leicht ver(w)irrt bin. Das hast du nicht erfassen können. Du hast mir NICHT das Gefühl gegeben, dass du vollständig weißt worum es hier geht. Es klang immer mehr wie ein "jaja, geht schon, mach einfach". Sicherheit? Vertrauen?

Unfähig, tut mir leid.