Darf meine Freundin vorübergehend bei mir ohne Anmeldung und Zweitwohnsitz wohnen?

6 Antworten

Du darfst 6 Wochen am Stück Besuch haben, dann zahlst du Nebenkosten auch für sie mit. Alles was Personenabhängig berechnet wird.

Die Post kann sie auch zu dir leiten lassen, ohne dass sie sich ummelden muss

Hallo,

Wenn Ihre Freundin zu Ihnen zieht, dann muss sie erst dann Ihren Hauptwohnsitz ummeldenm wenn sich ihr Lebensmittelpunkt zu Ihnen hin verlangert. Solange der Lebensmittelpunkt noch ihre alte Wohnung darstellt, kann sie dort mit dem Hauptwohnsitz gemeldet bleiben.

Einen Nebenwohnsitz bei Ihnen muss Sie dann anmelden, wenn Sie tatsächlich bereits bei Ihnen einzieht und nicht nur als Gast in der Wohnung verbleibt. Dies wäre grundsätzlich dann der Fall wenn Sie länger als 4 Wochen bei Ihnen verbleiben würde.

Grundsatz:

Bis zu 6 Wochen zählt deine Freundin sowieso als BESUCH !

vorübergehend

wie lange genau ?