Wohnung ummelden, ab wann wird gezählt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Maßgeblich für die Behörde ist das Datum, welches in der Bescheinigung steht.

Hier muss aber das Einzugsdatum vom Wohnungsgeber eingetragen werden, und nicht das Datum des Beginns des Mietvertrages. Geregelt ist das in § 19 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG).

Wenn sich dein Vermieter weigert die Bescheinigung zu korrigieren/neu auszustellen, meldest du dies dem Einwohnermeldeamt. Hierzu bist du nach § 19 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet.

Das Ausstellen einer unrichtigen Wohnungsgeberbescheinigung ist eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Im übrigen haben das Mietrecht und das Melderecht nichts miteinander zu tun. Mietverträge sind bei der Anmeldung eines Wohnsitzes absolut uninteressant.

Vermieter benutzen aber gerne fälschlicherweise das Datum des Mietvertrages, da dies für sie ein greifbares festgehaltenes Datum ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich habe seit dem 01.10.2020 einen Mietvertrag

schön für dich, entscheidend ist der Mietbeginn, nicht wann man einzieht; das ist für die Wohnungsgeberbestätigung relevant

Entscheidend ist der Tag des Umzugs. Man kann schliesslich auch eine Wohnung mieten, ohne diese selbst jemals zu beziehen.

Durch die jetzige Terminlage ist es meistens ja gar nicht möglich, sich sofort umzumelden.

Die Meldefrist gilt ab Einzug und muss nicht identisch mit Mietbeginn sein.

Ab dem 01.10.2020