Was kann man alles zum Meister Bafög beantragen?

2 Antworten

Hallo,

also Kindergeldanspruch hast du bis längstens zum 25. Lebensjahr, ausser es wären noch Anrechnungszeiten vorhanden wie Bundeswehrzeit usw.

Die Halbwaisenrente gibt es längstens bis zum 27. Lebensjahr, falls diese Voraussetzungen laut DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund) in Berlin erfüllt sind:

deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2RenteReha/01rente/01grundwissen/03rentenartenundleistungen/07arentenanhinterbliebene/01halbund_vollwaisenrente.html

PS: Wegen Anrechnung von Einkommen siehe hier den Link: www.bafoeg-aktuell.de/karriere/meister-bafoeg/#Einkommen-Vermoegen

Kindergeld ja, solange das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.

Wurde evtl. Pflichtwehr- oder Ersatzdienst geleistet, verlängert sich die Bezugsdauer um das Kindergeld.

Halbwaisenrente, keine Ahnung.

Zusätzliche Förderungen bei der zuständigen Handwerkskammer nachfragen, oder auf dem Homepage mal danach suchen z.B. Begabtenförderung.