Wohngeld, halbwaisenrente,kindergeld

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folgendes.... du musst für einen antrag auf wohngeld oder sozialhilfe alle einkünfte darlegen.... also in dem sinne bekommst du das gleiche waisengeld, jedoch weniger sozialhilfe....

 

wohngeld wird in der regel über eine anteilige miete mit ausbezahlt, was aber unter umständen notwendig macht dass ihr nicht als lebensgemeinschaft eingetragen seid sondern als wohngemeinschaft....

 

ansonsten kann es sein dass sein vermögen als mitwirkend für deinen lebensunterhalt zählt und damit kann sich die hilfe vom amt auf null beschränken wenn sein grundverdienst zu hoch ist....

 

hört sich theoretisch nach etwas sozialbetrug an, ist es rechtlich auch... meiner meinung nach aber ein notwendiges übel um nicht vorzeitig zu verarmen....

also als grundregel gilt: wer bafög-berechtigt ist, der ist nicht wohngeldberechtigt. da du kein bafög mehr bekommst, der grund sei dahingestellt, hast du folglich einen anspruch auf wohngeld. sollte dennoch eine bafög-berechtigung bestehen, so sollte dein mann das wohngeld beantragen, augenscheinlich scheint er nicht bafög-berechtigt zu sein, evtl war es auch nie.

im allgemeinen ist zu raten sich bei der entsprechenden behörde zu melden und erst einmal einen wohngeldantrag nach besten wissen und gewissen aus zu füllen. das zuständige amt wird sich mit dir in verbindung setzen, wenn einige dinge nicht schlüssig sind.

ich sehe hier allerdings keinen sozialbetrug. warum sollte man nicht bei einem zweiten studienanlauf, ich sag es mal frei von der leber, nicht versuchen mit dem ârsch an die wand zu kommen? bei der heutigen abbruchrate ist es in meinen augen zur normalität geworden, dass sich die studenten mindestens einmal umorientieren. bachelor sei dank. was weiter gegen den sozialbetrug spricht ist der fakt, dass du weiterhin kindergeld und halbwaisenrente beziehst, demnach scheint dein mann kein oder ein sehr geringes einkommen zu haben. damit ist er nicht unterhaltspflichtig und die beiden gelder werden weiter ausgezahlt. ach ja, meine glückwunsch zu der heute unüblichen jungen ehe ;-)

und an meine vorredner, außer an denjenigen mit der vernünftigen antwort (auch wenn zweifel enthalten sind). hier sind sinnvolle und konstruktive antworten erwünscht und keine kritiken an personen. wir befinden uns auf gutefrage.net und nicht auf gutekritik.net oder in eurem fall schlechtekritik.net. ich zitiere jemanden, der in dieser hinsicht weise worte sprach: wenn man keine ahnung hat... fresse halten!

Als Student kriegst du weder Wohngeld noch Sozialhilfe, da wäre  das Bafögamt zuständig. Und zahlt das nicht, eben niemand. Als Langzeitstudent bist du ganz auf dich alleine gestellt, die werden dir sagen, dass du das Studium abbrechen sollst und arbeiten gehen. Hart, aber wahr.

BelEkletim  19.04.2011, 17:43

immer diese leute mit halbwissen. antworte doch bitte wirklich nur zu deinen expertenthemen, die auch wirklich dein expertenthema sind.

guinan  19.04.2011, 20:33
@BelEkletim

Ich rede aus Erfahrunge. Ich habe diese 2. Chance auch nicht bekommen und habe mir genau sowas auf der Suche nach Hilfe anhören müssen. Ich hab mir jeden Cent alleine verdienen müssen und im Prüfungssemester dachte ich, nun können sie mir nicht mehr sagen, dass ich aufgeben soll- aber genau das haben sie und so habe ich sogar im Prüfungssemester alles alleine schaffen müssen und arbeiten. Ich habe dafür Jahre in einer MobbingWG in Kauf genommen mit 10 Leuten die NICHT arbeiten mussten- weil ich mir keine richtige Wohnung leisten konnte und die Kosten niedrig halten musste. Es ist weder ein Angriff noch Inkompetenz- ich wünsche jedem eine 2. Chance. Aber fakt ist, dass die Ämter da hart sind und sagen, man solle abbrechen, es gibt keine Hilfe. Ich hab Depressionen bekommen unter denen ich noch heute leide.

Wie ist euer Zusammenleben definiert? Als Wohngemeinschaft, wird nur dein eigenee Einkommen gerechnet. Waisenrente ist vorrangig und wird auf die Grundsicherung angerechnet (Freibetrag 30 € Werbungungskostenpauschale). Wenn ihr eine BedARFSGEMEINSCHAFT BILDET, müsst ihr euer gesamtes Einkommen zusammen rechnen. Ihr habt dann eine Anspruch auf die Grundsicherung von 2 mal 90 % des Regelsatzes zuzüglich der tatsächlich gezahlten Warmmiete. Darauf wird dann wiederum anderes Einkommen verrechnet.

Mit meinem Mann? Halbwaisenrente? Von den Eltern gibt es nichts? Kindergeld?

Alles Dinge, die mir zu denken geben. Entweder es stimmt und du bekommst sie tatsächlich und mußt diese Einkünfte natürlich überall angeben.

Wenn du aber schon zu lange studierst, solltest du gar nichts bekommen, irgendwann ist mal Schluß und du solltest auf eigenen Beinen stehen oder doch zumindestens zu den Kosten selbst beitragen.

Ich persönlich glaube diese ganze Geschichte allerdings nicht.