Zählt Halbwaisenrente zu Einkünften eines Kindes (über 18)? Trotzdem noch Kindergeldanspruch?

3 Antworten

Hallo funnylady, Halbwaisenrente ist ein Einkommen welches nach §22 EstG steuerpflichtig ist. Diese Rente zählt also als Einkommen und wird somit auch als eigenes Einkommen bewertet. In welcher Höhe dann eventuell noch Kindergeld gezahlt wird hängt vom gesamten Einkommen ab. Berechnungschema kannst du unter www.arbeitsagentur.de/Kindergeldersehen.

Viel Erfolg und noch einen schönen Sonntag.

Die Halbwaisenrent gehört zum Einkommen. Es gibt eine Höchstgrenze 7.000 und ein bischen mehr (ich weiß die konkrete Summe jetzt nicht, aber auf jeden Fall über 7T), Netto. Wenn Dein Kind darüber liegt, fällt das Kindergeld und auch Dein Freibetrag auf Deiner Lohnsteuerkarte weg. Wenn Dein Kind die Ausbildung jetzt beginnt, muß das der Rentenkasse gemeldet werden,, da die Höhe dann neu berechnet wird. Die Ausbildungvergütung netto auf das Jahr hochrechnen. Es gibt dazu ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, da ja dem "Kind" nur das Netto zur freien Verfügung steht. Hatte auf Grund dieses Urteils damals das Kindergeld für meinen Sohn für ein Jahr Nachgezahlt bekommen.

soweit ich noch weis nein. rente ist kein einkommen. aber besser mal bei der DRV(füher Bfa) nachfragen.