Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente bei einem verheirateten und behinderten Kind?

8 Antworten

Hallo, Das Kindergeld müsste Ihr zustehen. Der Antrag muss von den Eltern gestellt werden. Die Rechtsgrundlage habt Ihr ja schon oben hin geschrieben.

Ich kenne eine blinde Frau (sie ist über 40 Jahre alt) die auch Kindergeld bekommt, da Sie Ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann.

Mit der Halbwaisenrente kenne ich mich leider nicht aus.

Ich weiss von der Bekannten wie Schwierig es ist an fundierte Informationen zu kommen und wünsche Euch viel Glück und Erfolg beim "Behördenkrieg" ☺️

Nachtrag:Für die Zahlung des Kindergeldes wird das Einkommen berücksichtigt.

gemeinsames Einkommen zu hoch = kein Kindergeld

@Karaseck

Nachtrag:Für die Zahlung des Kindergeldes wird das Einkommen berücksichtigt.

Liebe/r Karasek, dein Wissen ist leider nicht mehr aktuell! Es gibt hier ein neues Urteil, daß das Einkommen vom Ehepartner keine Rolle spielt ähnlich der Abschaffung der Einkommensgrenzen seit 2012 beim Kindergeldanspruch!

www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-verheiratete-kinder.html

@siola55

Ja, das kann sein, der "Fall" meiner Bekannten liegt inzwischen 3 Jahre zurück. Das ist ja nur gerecht, wenn das endlich geändert wurde.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. :)

Du bist also auch der Meinung, dass nach dem Urteil, die Einkommensverhätnisse des Ehegatten nicht entscheidend sind für einen Kindergeldanspruch bei Behinderung. 

Mich macht nur unsicher, dass die Bundesagentur für Arbeit unter:

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516433

Ein Formular namens "Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Ehegatten bzw. Lebenspartners eines
über 18 Jahre alten Kindes mit Behinderung (KG 4g)" hat, worin ausdrücklich erwähnt wird, dass das Kind bei zu hohem Einkommen des Ehegatten, diese Unterhaltsansprüche hat.

Wodurch wieder im Raum steht, ob das Urteil des Bundesfinanzhofs auch hier greift. :/

@jofu95

Ich würde Euch, bzw. Ihren Eltern empfehlen den Antrag zu stellen, das kostet ja nichts. Der Anspruch gilt auch 8 Jahre rückwirkend, was aber bei ihrem Alter nicht so relevant ist.

Über das Kindergeld hast du ja schon Informationen und auch das Urteil hast du betreffend des Anspruchs nach der Heirat,nur mit der Waisenrente liegst du falsch !

Denn diese wird max. bis zum 27 Lebensjahr gezahlt,auch wenn das Kind danach seinen Lebensunterhalt immer noch nicht selber bestreiten kann,dann gibt es Leistungen nach dem SGB - Xll - vom Sozialamt,wenn nicht vorrangig andere zum Unterhalt verpflichtet sind.

Gib einfach im Internet mal ein ,, Halbwaisenrente - Anspruch,Bezug und Dauer ".

Hallo,

also nähere Infos wg. dem Kindergeld für behinderte Kinder findest du auch in dem "Merkblatt Kindergeld" von der Familienkasse auf Seite 21 unter dem Punkt 4.6

www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Merkblatt-Kindergeld,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Gruß siola55

Hi jofu95,

kurze Antwort auf deine lange Fragestellung: Ein Kindergeldanspruch ist auch bei Verheirateten einkommensunabhängig (siehe neues Urteil vom
Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az.: III R 22/13 vom 17.10.2013), jedoch nur bei Schule/Studium oder Ausbildung des Kindes!

Halbwaisenrente


Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zum 27. Lebensjahr erhalten, wenn sie

- sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (bei Unterbrechung oder Verzögerung durch Wehr- oder Zivildienst auch über den 27. Geburtstag hinaus) oder
- einen Freiwilligendienst leistet oder
- behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.

Gruß siola55


Weiterhin gilt folgendes für den Kindergeldanspruch bei Behinderten: www.kindergeld.org/kindergeld-bei-behinderung.html

Geh zu einer Behindertenberatung oder dem VDK, die gibt es überall und die beraten Dich gut.