Halbwaisenrente für Ausbildung und Meister?

1 Antwort

Von Experte Kessie1 bestätigt

Kindergeld kann im Normalfall bis max. Vollendung des 25 und Waisenrente bis max. Vollendung des 27 Lebensjahres bezogen werden, dass erst einmal nur so nebenbei.

Beim Kindergeld kommt es dann darauf an, ob die Meisterschule nur neben einer Vollzeitarbeit oder Teilzeitarbeit ausgeübt würde, oder ganztägig besucht würde.

Die Meisterschule stellt zwar meines Wissens eine Ausbildung dar, wenn diese aber nach abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium nebenbei ausgeübt wird, darf man in einem Job im Durchschnitt nur auf max. durchschnittlich 20 Wochenstunden kommen, sonst wäre die Beschäftigung Kindergeldschädlich.

Bei der Waisenrente gilt die Meisterschule dann als Ausbildung, wenn man dafür wöchentlich mehr als 20 Stunden aufwenden muss.

Einkommen spielt in beiden Fälle keine Rolle mehr, da die Einkommensgrenze für Kindergeld bereits zum 01.01.2012 und bei der Waisenrente ( volljährige Berechtigte ) zum 01.07.2015 abgeschafft wurde.