Was kann Alteigentümer gegen Räumung vornehmen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der ehemalige Eigentümer ist ja kein Mieter des Hauses und hat deshalb auch nicht die Rechte eines Mieters. Wenn der Gerichtsvollzieher erscheint, werden die Bewohner ggf. mit Poliziegewalt vor die Tür gesetzt.

Die Chancen des ehemaligen Eigentümers, daran noch etwas zu ändern sind äußerst gering. Ich vermute, du bist über eine Zwangsversteigerung an das Haus gekommen(?) Das ist schon ein Hinweis darauf, dass der ehemalige Eigentümer die Augen vor den realen Problemen zu lange verschlossen hat. Leider wird er bei der Zwangsräumung merken, dass das nichts nützt.

Da dir im Zwangsversteigerungsverfahren der Zuschlag erteilt wurde, kannst du den vorherigen Eigentümer (und auch alle weiteren Personen ohne Besitzrecht) unter angemessener Frist vor die Tür setzen.

Der Zuschlagsbeschluss stellt zugleich einen Räumungstitel dar, der durch den zuständigen Gerichtsvollzieher (ggf. mit Hilfe von Polizeibeamten) vollstreckt werden kann, § 93 ZVG.

Ob der vorherige Eigentümer ein der Räumung entgegenstehendes Recht hat, vermag ich von hier nicht zu beurteilen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts wird dem ehemaligen Eigentümer nichts bringen, der Zuschlagsbeschluss stellt einen hoheitlichen Akt dar, die Rechtsmittelfrist gegen die Erteilung des Zuschlags (sog. Zuschlagsbeschwerde) dürfte abgelaufen sein, §§ 95 ff. ZVG).

gar keine, eigentümer werden ja noch nicht mal geschützt vor dem gesetz, nur mieter

mieter ist er ja wohl irgendwie nicht, eher okkupant

im kaufvertrag wird doch nen passus aufgenommen mit schadensersatz bei verspäteter übergabe, das kommt zum tragen

aber saugeile sache, verkauft und zieht einfach nicht aus, wenns mal nen paar monate sind, weil deren neues objekt nicht fertig wird oder so, ok

aber er zieht einfach nciht aus, haha, wie geil^^