Testament wird später gefunden

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das mit der 30-jährigen Verjährung des Erbschaftssanspruchs ist schon richtig. Aber die Annahme, dass nach dieser Zeit vom Nachlass noch etwas vorhanden ist und herausverlangt werden kann, ist doch recht spekulativ. Es kommt hinzu, dass derjenige, der den Nachlass seinerzeit in Besitz genommen hat, sein Recht wohl auf einen Erbschein stützen und daher auch "guten Glaubens" an sein Erbrecht über den Nachlass verfügen konnte. Vielleicht hat dieser Mensch ja das Haus inzwischen verkauft und den Erlös längst verkonsumiert. Wenn Sie ein Testament auffinden sollten, gehen Sie damit zum Nachlassgericht. Da wird man dann zwar den Erbschein einziehen, wenn er unrichtig ist, und Ihnen als testamentarischem Erben einen dann richtigen Erbschein erteilen. Aber: Wenn eben von dem Nachlass und seinen Surrogaten nichts mehr da ist, können Sie auch trotz Erbscheins nichts mehr holen. Und Schadensersatz könnten Sie allenfalls erwarten, wenn der Betreffende z.B. bewusst das Testament verschwiegen hätte, um selbsz zum (gesetzlichen ?)Erben zu werden. Aber auch dieser SchE-Anspruch unterliegt der Verjährung; ich fürchte, dass die Frist dafür schon längst abgelaufen ist. Das sollten Sie aber durch einen Anwalt prüfen lassen.

Wenn davon z.B. eine Wohnung gekauft wurde, kann ich diese dann nicht Pfänden lassen?

Dein Anspruch verjährt nach 30 Jahren. Wenn in diesem Zeitraum das Testament noch gefunden wird, bekommst du zumindest den monetären Gegenwert deines Erbteils in Geld ausgezahlt. Wenn jemand das Haus verkauft, kann es also sein, dass du später zwar kein Haus von ihm zurückbekommst, aber den heutigen Marktwert des Hauses.