Gerichtsvollzieherschreiben trotz beglichener Zahlung? Muss ich zahlen?

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Zu 1: Ja das darf er. Denn es besteht ein wirksamer Vollstreckungsbescheid. Zu 2: Wenn Du bereits bezahlt hast nicht, ansonsten ja Zu 3: Siehe Zu 2:

Tipp: Wenn Du nochmal einen Mahnbescheid bekommen solltest, dann lege rechtzeitig Widerspruch ein (ein Textfeld auf der Rückseite) Dann bleiben Dir Vollstreckungsbescheide und Besuche von Gerichtsvollziehern erspart.

Ja bin in der Sache eher "unerfahren" ... habe Zahlungen immer beglichen. Doch durch den Streit wer nun das Thermostat bezahlen muss, hab ich es drauf anlegen wollen...

Naja, nun hab ich dafür die Rechnung bekommen :(

@AnneN

Ist doch nicht weiter schlimm.

Setz nen Kaffee für Euch beide auf und zeig ihm den Beleg (Kontoauszug, etc.) mit der bereits erfolgten Bezahlung.

Zum Mahnbescheid: Dieses Formular bekommst Du in jedem Laden der Büroartikel verkauft oder in Buchhandlungen.

Der Gläubiger geht nun damit zum Amtsgericht. Das AG prüft nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung, sondern stellt dem Schuldner den Mahnbescheid nur rechtswirksam zu. Auf der Rückseite ist ein Textfeld wo man Einspruch gegen diese Forderung einlegen kann. Dann schickt man den Mahnbescheid zurück an das Amtsgericht. Dafür hat man eine Woche Zeit. Legt man keinen Widerspruch ein, folgt als nächstes der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein rechtswirksamer Titel, den der Gläubiger nun mittels Gerichtsvollzieher durchsetzen kann.

Alles wird gut !!

@Buschist

Aber ich zahle doch auch Anfahrtskosten für den Gerichtsvollzieher?! Oder?

Es ist ja nicht nötig das er kommt... es dürfte doch reichen wenn ich ihm die Kopie vom Kontoauszug schicke... und dann is gut...

@AnneN

Langsam. Der Gerichtsvollzieher will sich bei Dir vor Ort selber davon überzeugen ob Du wirklich bezahlt hast. Das darf er. Er entscheidet schon selber wie er vorgeht. Es besteht schließlich momentan noch ein rechtswirksamer Vollstreckungstitel gegen Dich.

Wenn Du innerhalb der Dir vorgegebenen Frist die Forderung beglichen hast, ist die Sache erledigt.

Zeig ihm keine Kopien. Zeig ihm die Originale.

Lass ihn nicht zu Dir kommen, ruf ihn an und verabrede Dich in seiner Kanzlei....Nimm die Quittung mit..... Sicherlich hat die Verwaltung Ihre Gerichtsforderung nach Zahlungseingan nicht zurueckgezogen, dann kommt nach Fristablauf automatisch der Gerichtsvollzieher.....

Es kann nur sein, dass es sich bei den 100 Euro um Gerichtskosten der Verwaltung handelt, die normalerweise dem Glaeubiger in Rechnung gestellt werden... Da Du der Zaehlung zugestimmt hast ohne Einspruch kann es gut sein, dass sie jetzt diese Kosten auch noch von Dir wollen....

Aber ich wusste ja nichts vom Gerichtsvollzieher.. sonst hätte ich dem ja schriftlich alles zukommen lassen... find es nur schlimm das dieser jetzt abzüglich der geleisteten Zahlung trotzdem noch über 50 Euro haben will....

@AnneN

Tja...normalerweise haettest Du bzw. der Glaeubiger dem Gericht Deine Zahlung mitteilen muessen.....das hat man versaeumt....jetzt will der beauftragte GV sein Geld....

Hmm, wenn man die Frage liest, naja da scheint einiges "neben der Kappe" zu laufen.

Von hinten angefangen, ein Anwalt hat bei Dir nichts verloren, also schon garkein Recht Dich zu besuchen und was von Dir zuwollen, sofern Du das nicht ausdrücklich erlaubst. sollte es aber um einen GV handeln ist die Sache etwas anderes.

Ein GV muss eine Forderung im Zuge einer Betreibung nicht einzeln begründen. Da kann der auf Aktenlage verweisen.

Einem MB hätte man fristgerecht widersprechen müssen, dann wäre es zunächts garnicht zu einem Vollstreckungsbescheid- und -Befehl gekommen. Im Zuge einer Widerspruches gegen den MB hätte der HV beweisen müssen, dass die Forderung überhaupt berechtig war.

Da, man als hier Fragende im Vorfeld pratisch alles "falsch" gemacht hat, die Forderungssumme naja noch zumutbar ist, würde ich vorschlagen an den GV zu bezahlen. Keinesfalls an den/ einen Anwalt.

Nimm dir am besten selber einen Anwalt. Oder gehe zur Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Ruf noch mal den Gerichtsvollzieher an und bitte um einen Termin in seinem Büro. Nimm dir jemanden zur Verstärkung mit. Das Thermostat hat eigentlich der Haus-bzw. Wohnungsbesitzer zu bezahlen. Nicht der Mieter-ist jedenfalls bei mir so gewesen. Zu dem hohen Betrag wurden sicherlich Verzugszinsen und Verwaltungskosten+Eintreiberkosten hinzugerechnet. Hole dir Verstärkung in deine Wohnung wenn der Typ kommt. Aus dem Bekannten oder Verwandtenkreis. Die Belege griffbereit hinlegen. Da hat anscheinend irgend jemand gepennt. Lass dich bitte nicht einschüchtern.

Super Tipp, noch mehr Kosten produzieren!! Die Sache ist ja mit Zahlung erledigt, somit will der GV nur noch den Nachweis sehen und fertig. Übrigens regelt die Begleichung solcher Kosten der Mietvertrag. Es ist durchaus üblich, dass Kosten für Bagatellschäden bis zu 100 € der Mieter selbst zu tragen hat. Diese Summe ist aber pro Jahr begrenzt, ich glaub auf 6% der Jahresmiete.

Es kann sein, dass es sich Zeitlich überschnitten hat und dies schon beim Gerichtsvollzieher landete. Bestimmt hat es eine Telefonnumer vom Vollzieher. Nimm Kontakt auf und besorg dir Belege. lg

hab mit dem Vollzieher schon telefoniert... der beharrt auf die Zahlung die er verlangt!

@AnneN

Du aber kannst es belegen oder? Dann hilft wohl nur per Einschreiben inkl. Kopien der Zahlungen, im noch mals zu schildern, dass du das schon bezahlt hast. Da läuft doch was falsch? Bist du dir sicher, dass alles bezahlt ist und es sich um das selbe handelt? Hast du Kontakt auch aufgenommen mit dem Mieterschutzbund oder ähnlichem? Hol dir Infos und Beratungen, weniger hier, eher fachliche. Anwalt, Mieterschutzbund oder beim Rechtschutz. .... Also, wenn ich weiss, nach nochmalieger recherche, dass ich alles bezahlt habe und ich mich habe rechtlich beraten lassen e.t..c. würde ich mit dem aber sowas von schriftlich kommunizieren und das am besten mit freundlicher Unterstützung eines Anwalts, den man entweder über den Rechtschutz bekommt oder über den Mieterschutzbund, der kann dir dan auch sagen oder helfen auf die Formulierung zu achten und alles was du SCHRIFTLICH belgen kannst, dass ist ein muss. Wehr dich!