Schimmel und Wasserschaden im Gewerbeobjekt? Der Vermieter reagiert nicht trotz Anwalt?

Schreiben durch Anwalt  - (Recht, Mietrecht, Mietvertrag)

4 Antworten

Zwei Möglichkeiten (die wird Dein Anwalt auch kennen):

Läuft Dein Geschäft schlecht, Mietminderung und ggf. auch seit Ablauf der Termine zurück fordern. Realisierung dann durch Einbehalt von künftigen Mieten.

Läuft Dein Geschäft gut, Selbstvornahme ankündigen und dann auch durchziehen. Dein Vermieter wird sich freuen, weil er sich nicht kümmern muss und die Kosten behältst Du dann von künftigen Mieten ein.

Du kannst

Schadenerstatz verlangen, die Miete mindern oder den Vertrag kündigen

zahlst du 1 Euro zu wenig kann der VM

Schadenerstatz verlangen oder den Vertrag kündigen

Erst danach wird wohl igendeiner das ganze auch beweisen müssen. Das macht dann ein Richter für viel Geld.

Wessen "Wasserschaden" ist das denn gewesen?

Was willst du denn? Meckerst du nur lange genug rum wird man die einfach kündigen.

Dein Anwalt spielt im Schreiben auf Mietminderung an.

Jetzt ist es also an der Zeit, diese durchzusetzen. Spätestens dann meldet sich der Eigentümer.

Du hast doch einen Anwalt, warum fragst Du dann hier.

Dein Anwalt wird schon wissen, welche nächsten Schritte einzuleiten sind.

...... kopfschüttel ......

Meine anwalt  hat   Mir  auch  bis jetzt nicht was  gesagt  nur  hat  Gesagt wir müssen warten  und ist  verboten hier zu schreiben oder was.?
Dir gefällt’s nicht musst du nicht antworten!

@Yamanamed

Die Frage hier ist so überflüssig wie Wasser, das hat nichts mit gefallen zu tun.

Lasse das einfach Deinen Anwalt machen, gut ist.

Gebe dem eine Info, dass sich nichts getan hat, dann macht der das schon.