Was ist wenn man durch einen Streik nicht zur Arbeit kann?

8 Antworten

Dies könnte man beim Arbeitgeber selbst erfragen, in der angegliederten Rechtsabteilung beispielsweise.

Aber grundsätzlich gehe ich davon aus das man als Arbeitnehmer verpflichtet ist jegliche verfügbare Möglichkeit in Anspruch zu nehmen um den Arbeitsweg bewältigen zu können.

Je nachdem was einen daran hindert auf die übliche Weise den Weg zu bewältigen, wird es anders gewertet.

Angenommen du hättest kein Fahrrad.... Dann bliebe dir die Möglichkeit mit Arbeitskollegen Fahrgemeinschaften zu bilden. Oder aber mit einem Nachbarn/ Kumpel/ Familienmitglied wenn derjenige eh in jenes Stadtteil fahren muss. Oder man lässt sich durch jemanden fahren und gibt demjenigen für den Hinweg und Rückweg Spritgeld.

Oder man leiht sich in der Familie/ in der Nachbarschaft ein Fahrrad/ einen Scooter.

Oder man vereinbart mit einem Kollegen oder Kumpel oder Verwandten - der in der Nähe des Arbeitsplatzes wohnt - eine Übernachtung.

Möglichkeiten gibts da also recht viele.

Falls man aber letztlich nur ein Taxi als Wahlmöglichkeit hat, sollte man die sich ändernde Dauer für die Wegstrecke einberechnen. Fallen die Öffentlichen aus ist mehr los auf den Straßen.

Wenn der Streik rechtzeitig bekannt war, wäre es empfehlenswert, sich rechtzeitig nach ner Alternative zu suchen. Der Arbeitsweg ist allein deine Aufgabe. Du kannst ja auch nicht einen Unfallfahrer oder Petrus (wegen des Wetters) verklagen, wenn du wegen einer gesperrten oder nicht befahrbaren Straße zu spät zur Arbeit kommst.

Das wichtigste ist jedenfalls: Rechtzeitig den Vorgesetzten informieren, dann gibt es auch in der Regel keine Probleme, wenn man zu spät kommt. Blöd wäre es halt, einfach nicht auf der Arbeit aufzutauchen und niemandem Bescheid zu geben, das kann ein Abmahnungs- oder Kündigungsgrund sein.

Wenn jemand überhaupt keine vertretbare Möglichkeit hat, zur Arbeit zu kommen, muss er eben mit seinem Vorgesetzen vereinbaren, spontan Urlaub, Überstundenabbau oder unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mit dem Arbeitsvertrag hast Du Dich verpflichtet, Dich zu den Arbeitszeiten arbeitsbereit zu halten. (Wie die Arbeit dann zu Dir kommt, muss dann der Arbeitgeber regeln.😎)

In welcher Form Du "arbeitsbereit" sein kannst, ob das auch vom Homeoffice aus geht oder in anderen Zeitlagen, dass regelt i. d. R. eine Betriebsvereinbarung (wenn Betriebsrat vorhanden) oder weitere Arbeitsanweisungen.

So Du zwingend vor Ort zu erscheinen hast, musst Du das für Dich sicherstellen, dass das geht. Oder: Das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Dabei ist es vollkommen egal, ob Du auf einer Nordseeinsel sitzt (weil Freundin besucht oder so) und die Fähre ausfällt oder Du von der Wohnung wg. Streik nicht auf gewohnten Weg zur Firma kommst. Ist Dir die Anreise nicht möglich oder erscheint unverhältnismäßig (Taxipreis), dann steht Dir noch offen, einen Tag frei zu nehmen. Mit Hinweis auf die nicht (einfach) mögliche Anreise, wird i. d. R. der Arbeitgeber hierfür Verständnis zeigen.

Solltest Du "unabdingbar" sein, so sollte ein guter Arbeitgeber auch Vorschläge unterbreiten, wie Dir ein Arbeitsantritt ermöglicht wird (Übernachten im "Gästezimmer" der Firma?). Letztendlich ist das aber "nett" und nicht erzwingbar.

Nein du hast kein Rech zu Hause zu bleiben.

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers zur Arbeit zu kommen.

In solch extremen Situationen sind aber viele Arbeitgeber kulant und nehmen Rücksicht auf zu spät kommen etc.

Das Wegerisiko liegt bei dir. Es ist dem AG rechtlich egal wie du zur Arbeit kommst.

Hast du eine Zeitkarte/Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel, kannst du von den Betreibern Schadensersatz fordern, da sie ihre "Vertragsleistung" nicht erbringen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Koernchen79  06.10.2020, 08:45

Ich könnte mir vorstellen, dass ein Schadenersatz bei Streik in den AGB ausgeschlossen ist.