Wer ersetzt Geld für Monatskarte bei Streik Bus?

3 Antworten

So, jetzt habe ich auch die Paragraphen gefunden:

Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 22 Beförderungspflicht

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.

In Ziffer 11 Absatz 5 der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif heißt es außerdem:

... die Mobilitätsgarantie NRW [kommt] in folgenden Fällen nicht zur Anwendung:
a) Streik
b) Unwetter
c) Naturgewalten
d) Bombendrohungen
Die Verkehrsunternehmen kommunizieren soweit möglich auch in diesen Fällen vorab, dass die Zuverlässigkeit des Fahrtenangebotes nicht gewährleistet werden kann, um dem Fahrgast Planungssicherheit zu geben.

(Ziffer 11 regelt die "Mobilitätsgarantie", d. h. im Endeffekt: die Entschädigungen oder Ersatzleistungen im Falle von Verspätungen und Ausfällen.)

Ich vermute stark, dass es ähnliche Klauseln auch in den Beförderungsbedingungen der anderen Verkehrsregionen, -verbünde oder -betreibe gibt.

Nein. Kinderbetreuungskosten beim Kita-Streik ersetzt dir ja auch niemand. Und deine Monatskarte kannst du nicht tageweise umtauschen oder ersetzt bekommen, weil der Bus ausfällt :-O

Das ist persönliches Pech.

Streik ist höhere Gewalt wie Erdbeben oder Witterungseinflüsse. Und damit Dein persönliches Problem.

Meins? Ich bezahle für eine nicht erbrachte Leistung und das soll mein Problem sein. Streik ist höhere Gewalt? erdbeben? witterung? hier geht es um rechte nicht um wetterverhältnisse.

@Gutefrage2018

Egal ob Witterungsverhältnisse oder Streik, Du hast trotzdem Pech.

@Gutefrage2018

Sagt wer? Du bezahlst für eine Beförderungsmöglichkeit im Monat April 2016, durchaus auch nur in den drei Wochern, wo der Bus verkehrt.

@Gutefrage2018

Die Erstattung müsste ja durch das Busunternehmen  (den Verkehrsbetrieb) erfolgen - das kann aber nichts dafür, wenn die Fahrer streiken, im Gegenteil, die Unternehmen sind ja selber "Opfer" und Geschädigte des Streiks.

Insofern ist ein Streik ein Ereignis, das für das Unternehmen unabwendbar ist und zu dem auch keine Möglichkeit zur Abhilfe besteht. Alle Ereignisse mit diesen Eigenschaften (nicht nur widrige Wetterverhältnisse, sondern z. B. auch kurzfristige Fahrzeugschäden, Unfälle, übermäßig hoher Krankenstand, ...) werden als "höhere Gewalt" bezeichnet, und viele Verkehrsbetriebe haben in ihren Beförderungs- oder Tarifbestimmungen eine Klausel, die sie dann von Rückzahlungsverpflichtungen befreit. (Und ich meine, es gäbe dazu auch einen übergeordneten Gesetztext, bzw. eine Verordnung, die das regelt.)

Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdebeben ..., aber auch Brand, ..., Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden (Beispiel: Vertrag zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft und Streik bei Fluglotsen, auch bei einem Streik bei der Fluggesellschaft), Atom-/ Reaktorunfälle oder im industriellen Sinne Maschinenschäden/Produktionsstörungen.

https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here\_Gewalt#Ereignisse\_im\_Rahmen\_der\_h.C3.B6heren\_Gewalt

"rein rechtlich" sind die Unternehmen also nicht zu einer Erstattung verpflichtet.

Es schadet allerdings nichts, es trotzdem zu versuchen, einige Unternehmen erstatteten ins solchen Fällen "aus Kulanz" einen entsprechenden Anteil!