Wie berechnet sich das Krankengeld bei Bezug von Arbeitslosengeld I?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

das Krankengeld nach Arbeitslosengeld ist immer genauso hoch wie das Arbeitslosengeld.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47b.html

Beiträge werden nicht abgezogen.

Das Krankengeld wird bei gleicher Krankheitsursache für längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt (die 6 Wochen Leistungsfortzahlung von der Arbeitsagentur oder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber werden angerechnet).

Gruß

RHW

Israel40 
Fragesteller
 24.12.2011, 00:16

Vielen Dank für die absolut beste und hilfreichste Antwort!

RHWWW  25.12.2011, 11:34
@Israel40

Gern geschehen und Danke für den Stern!

Wenn sich das Alg ändern würde, wird auch das Krankengengeld angepasst (z.B. Wegfall eines 400-Euro-Jobs oder Änderung Steuerklasse/Familienstand).

Das Krankengeld wird in Höhe des bisher gezahlten Arbeitslosengeldes gezahlt.

das krankengeld ist doch meistens höher als alg 1 oder nicht?

außerdem kann man beides nicht zusammen bekommen du kannst nicht einerseits unfähig zuhause sitzten und dann gemeldet sein, das du arbeit suchst, sowas geht doch nicht.

du lebst von dem krankngeld so lange du es bekommst, alg1 wird paussiert und wenn du mit krankengeld fertig bist bekommst du wieder Alg1 bis es aufgebraucht ist.

Theoretisch bekommst du die gleichen Bezüge weiter. Allerdings werden vom Krankengeld Renten- und Arbeitslosenbeiträge gezahlt. Also hast du eine Differenz von ca 13 %. Dafür bleibt aber dein Anspruch auf AlG 1 erhalten.