Wie berechnet sich das Krankengeld bei Bezug von Arbeitslosengeld I?
Ich beziehe z. Zt. seit 3 Monaten ALG I und bin nun voraussichtlich längerfristig krank. Ich weiß nicht, womit ich zukünftig kalkulieren soll um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, daher meine Frage, wie berechnet sich das von der Krankenversicherung zu zahlende Krankengeld während meiner Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf ALG I?
4 Antworten
Hallo,
das Krankengeld nach Arbeitslosengeld ist immer genauso hoch wie das Arbeitslosengeld.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47b.html
Beiträge werden nicht abgezogen.
Das Krankengeld wird bei gleicher Krankheitsursache für längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt (die 6 Wochen Leistungsfortzahlung von der Arbeitsagentur oder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber werden angerechnet).
Gruß
RHW
Gern geschehen und Danke für den Stern!
Wenn sich das Alg ändern würde, wird auch das Krankengengeld angepasst (z.B. Wegfall eines 400-Euro-Jobs oder Änderung Steuerklasse/Familienstand).
Das Krankengeld wird in Höhe des bisher gezahlten Arbeitslosengeldes gezahlt.
das krankengeld ist doch meistens höher als alg 1 oder nicht?
außerdem kann man beides nicht zusammen bekommen du kannst nicht einerseits unfähig zuhause sitzten und dann gemeldet sein, das du arbeit suchst, sowas geht doch nicht.
du lebst von dem krankngeld so lange du es bekommst, alg1 wird paussiert und wenn du mit krankengeld fertig bist bekommst du wieder Alg1 bis es aufgebraucht ist.
Theoretisch bekommst du die gleichen Bezüge weiter. Allerdings werden vom Krankengeld Renten- und Arbeitslosenbeiträge gezahlt. Also hast du eine Differenz von ca 13 %. Dafür bleibt aber dein Anspruch auf AlG 1 erhalten.
Vielen Dank für die absolut beste und hilfreichste Antwort!