Teil-EU-Rente und Krankengeld

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Hallo,

nein, du musst nichts zurückbezahlen. Von der Rentenversicherung erhältst du derzeit die Teil-Rente. Falls die volle Rente durchgeht wird dir die Differenz nachgezahlt. Von der Krankenkasse bekommst du derzeit noch zusätzlich Krankengeld. Das Krankengeld + Teil-Rente sind höher als die volle Rente. Du musst die Differenz aber nicht zurückbezahlen. Die Krankenkasse holt sich das Geld (in Höhe der vollen Rente) von der Rentenversicherung zurück. Auf dem Differenzbetrag bleibt die Krankenkasse sitzen. Alles Gute.

Das hört sich für mich zu schön an. Ich glaube nicht, dass das so einfach ist und man das zuviel bezahlte Geld geschenkt bekommt.

@seetiffy

vgl. hierzu § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V: "Ist über den Beginn der in Satz 1 genannten Leistungen hinaus Krankengeld gezahlt worden und übersteigt dieses den Betrag der Leistungen, kann die Krankenkasse den überfließenden Betrag vom Versicherten nicht zurückfordern."

Zur Sicherheit bei der Rentenversicherung nachfragen. An die Krankenkasse musst du jedenfalls nichts zurückzahlen.

Dankeschön für den Stern =)

Hallo,

früher wurden Renten anb Antragstellung, frühestens ab Eintritt der Erwerbsminderung geleistet. Dann gab es eine Gesetzesänderung, dass Renten frühestens 6 Monate nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen (aber nicht vor Antragstellung). Ich weiß nicht, ob es bei einer Umwandlung von einer Rente wegen teilweiser EM in eine Rente wegen voller EM Sonderregelungen esxistieren. Ggf. bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung nachfragen.

Wenn für die Vergangenheit Krankengeldbezug und Rentennachzahlung zusammenfallen, wird die Rentennachzahlung an die Krankenkasse überwiesen.Wenn das Krankengeld höher als die Rente ist, braucht man das Krankengeld nicht zurückzuzahlen. Das Krankengeld wird mit dem Bescheid über die Rente wegen voller Erwerbsminderung eingestellt. § 50 SGB V

Du schreibst, die Rentennachzahlung wird an die Krankenkasse überwiesen, soll das heißen die Teil-EU-Rente, die ich bereits erhalten habe, darf ich dann behalten?

@seetiffy

Zur Sicherheit einmal diese Angaben:

Beginn der Arbeitsunfähigkeit?

Offizieller Beginn der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung laut Rentenbescheid (nicht Zahlungsbeginn!)?

Wann war der Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung?

Leider stimmt es, dass die Bewilligung ab Antragsdatum gilt. Wenn Du also "zu viel" Geld erhalten hast, musst Du es zurückzahlen. Aber mach Dir nicht zu große Sorge, Du musst es auf keinen Fall auf ein Mal zahlen - mit etwas Glück wird es Dir sogar erlassen. (Musst Du dann aber beantragen "zur Vermeidung unbilliger Härten bitte ich um Erlass der Rückzahlung der überzahlten Bezüge" oder so in etwa. Da berät Dich aber die Rentenversicherung.

Meine Teil-EU-Rente ist gerade erhöht worden, weil ich durch das Krankengeld unter den Satz der Hinzuverdienstrente gerutscht bin und ich habe auch eine Rentennachzahlung erhalten. Darüber darf ich mich ja dann gar nicht freuen, wenn ich später alles wieder zurückbezahlen muss?