Arbeitslos dann krankengeld habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?

6 Antworten

Hier sollte dann § 26 Abs. 2 SGB - lll - zur Anwendung kommen !

Wenn du also vorher ALG - 1 bezogen hast und danach Krankengeld von 18 Monaten,dann warst du nach obigen § 26 Abs. 2 SGB - lll - versicherungspflichtig.

Du solltest also die Anwartschaftszeiten erfüllt haben,innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr Versicherungspflicht hinter dir haben.

Würden dann bei 18 Monaten 9 Monate ALG - 1 machen und dazu der Restanspruch von 1 Monat,gesamt dann 10 Monate.

Wenn du Glück hast bekommst du dann für den gesamten Anspruch das höhere ALG - 1 aus deinem Restanspruch,so zumindest würde es nach einer erneuten Anwartschaft aus Erwerbstätigkeit sein,wenn der neu erworbene Anspruch geringer ausfallen würde.

Keine Garantie,hab ich auch nur aus dem Netz,die Antwort kam aber von einem Rechtsanwalt.

super, ich danke dir

Du hast 12 Monate Anspruch auf ALG I, wirst Du innerhalb dieser 12 Monate krank, pausiert das ALG I. Wenn Du wieder gesund bist, wird die Zahlung des ALG I wieder aufgenommen, anschliessend hast Du Anspruch auf ALG II wenn die Voraussetzungen stimmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Bezug von Krankengeld ist ja versicherungspflichtig für die Arbeitslosenversicherung.

WENN du wieder arbeitsfähig bist, und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, hast du auch wieder Anspruch auf AlG 1

soweit haabe ich noch gar nicht gedacht......

also muss ich mich jetzt arbeitslos melden und dann abwarten.......oder direkt beim jobcenter, ich verzweifel echt

Bei der Agentur für Arbeit musst du dich zunächst nur Arbeit suchend melden und am ersten Tag an dem du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hast musst du dich dann auf jeden Fall persönlich arbeitslos melden !

Kannst dich also auch erst mal telefonisch oder online Arbeit suchend melden,aber denke daran das du einen Nachweis haben musst,also z.B. bei Telefonat das Datum / Uhrzeit und Name des Gesprächspartners aufschreiben.

Die kostenlose Hotline kannst du von Mo - Fr von 8.00 - 18.00 unter 0800 4555500 erreichen.

Einen Antrag auf ALG - 2 könntest du auch gleich stellen,solltest du dann im schlimmsten Fall doch keinen oder nur wenig Anspruch auf ALG - 1 haben,musst dann im Antrag angeben das du auch ALG - 1 beantragt hast.

Dann setzt sich das Jobcenter mit der Agentur für Arbeit in Verbindung und sollte dir das Jobcenter dann erst mal deinen vollen Grundbedarf als Vorleistung erbringen,dann würden sie einen Antrag auf Erstattung stellen und sie würden das dann untereinander verrechnen.

Dein Grundbedarf bestünde dann z.B. für einen Single derzeit aus min. dem Regelsatz für den Lebensunterhalt von 404 € und dazu dann deine tatsächliche KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass zumindest für eine Übergangszeit von 6 Monaten.

Würde deine KDU - dann nicht angemessen sein,dann würde dich das Jobcenter anschreiben und dich zur Senkung der KDU - auffordern.

Dir würde dann mitgeteilt wie lange deine derzeitige unangemessene KDU - noch übernommen würde und was es nach dieser Übergangszeit noch max. an angemessenen KDU - geben würde.

Dann kannst du dir überlegen ob du die Differenz dann selber zuzahlen kannst oder ob du lieber in eine angemessene Unterkunft ziehen möchtest bzw.evtl.etwas untervermieten könntest.

Ich wohne mit meiner Freundin zusammen.

Sie steht alleine im Mietvertrag, bin hier nur gemeldet.

Sie geht arbeiten, wird das alles angerechnet???