ausgesteuert was passiert danach

4 Antworten

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Was ist, wenn ich in einem Jahr wieder wegen der selben Krankheit krank werde.. bekomme ich dann von Anfang an kein Krankengeld? Also nach den 6 Wochen?

Nein man bekommt kein Krankengeld, da es eine sogenannte Blockfrist von dfrei Jahren gibt.


Wie lange bekomme ich Krankengeld? (§ 48 SGB V)

Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit, d.h. wegen der identischen Krankheitsursache für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Dabei handelt es sich um eine so genannte Blockfrist.

Diese beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die zugrunde liegende Krankheit.

Bei einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist, so dass auch mehrere Blockfristen parallel laufen können.

Habe ich einen erneuten Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit?

Es kann ein erneuter Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der Blockfrist gestellt werden wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • erneute Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit

  • mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend

  • keine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten aufgrund der Krankheit

Wenn man ausgesteuert ist und nicht mehr arbeiten kann,weil man noch krank ist. Wird man von der Krankenkasse aufgefordert,einen Rentenantrag zu stellen.

Dieser wird dann vom RV-Träger geprüft. Entweder man erhält eine Rehamaßnahme,aber auch nur dann,wenn davon auszugehen ist,das die Reha förderlich ist,sonst lehnt der RV-Träger die Reha ab,weil man zu krank ist (selber oft genug erlebt).

Dies heißt aber nicht,das man nun Rente erhält. Es kann sein der RV-Träger sagt ja zur Rente. Oft ist es aber so,das man keine Rente erhält. 

Normalerweise heißt es Reha vor Rente,bekomme ich aber keine Reha,müsste ja nun die Rente folgen.

Viel zu oft ist es so,dass man Sozialhilfe beantragen muss und um eine Rente kämpfen. Wenn Anspruch besteht,erhält man vorher noch ALG I,es sein denn man steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung,dann nicht.

Nur, wenn du zwischendurch wieder gearbeitet hast.

maus18785 
Fragesteller
 19.03.2013, 19:06

Dann bekomme ich wieder Krankengeld?! Cool, danke!

johnnymcmuff  19.03.2013, 23:02
@maus18785

Dann bekomme ich wieder Krankengeld?! Cool, danke!

Bedanke Dich nicht für eine falsche Antwort.

Denn so pauschal geantwortet ist sie falsch, siehe mein Beitrag.

Nein ab jetzt bekommst du EU-Rente

maus18785 
Fragesteller
 19.03.2013, 19:07

Die hab ich j schon.. meinte, wenn ich wieder arbeite..