Was ist mit "hilfsweise" gemeint?

5 Antworten

Er will A. Wenn A (rechtlich) nicht durchsetzbar ist, dann soll B in Kraft treten.

Das wird oft bei fristlosen Kündigungen so formuliert. Wenn nicht sicher ist, dass der Verstoß gegen die Regel ausreicht, um fristlos zu kündigen, dann soll wenigstens die Frist für die fristgerechte Kündigung schon mit Eintreffen des Schreibens beginnen.

Falls A nicht klappt, will er B - aber nur dann, also nicht einfach optinial

Ja, da ist wohl aushilfs-, bzw. ersatzweise gemeint!

Wenn A nicht geht, dann B