Hilfsweise fristgerecht gekündigt, bekomme ich noch Lohn?

5 Antworten

Wenn Du Kündigungsschutzklage erhoben hast und das Arbeitsgericht verwirft die fristlose Kündigung, gibt aber der fristgerechten Kündigung statt, bekommst Du bis einschließlich 30. September den Lohn.

Ist die fristlose Kündigung rechtens, bekommst Du für September nichts mehr. Außerdem wirst Du eine Sperre des ALG bekommen, da eine fristlose Kündigung i.d.R. auf das Fehlverhalten des AN zurückzuführen ist und er diese somit selbst verschuldet hat.

Wenn Du keine Kündigungsschutzkage erhoben hast, deren Frist

3 Wochen nach Erhalt der Kündigung war, sieht es schlecht aus für Dich.

Der Arbeitgeber wird dann wohl nicht zahlen weil er fristlos gekündigt hat.

Hast Du Klage erhoben und wird festgestellt, dass die fristlose Kündigung nicht rechtens ist, dann greift die hilfsweise fristgerechte Kündigung und Du bekommst dann auch noch Lohn.

Hast Du Klage eingereicht?

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Die hilfsweise fristgerechte Kündigung wird ausgesprochen für den Fall, dass die fristlose unwirksam ist. Wenn du nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage eingereicht hast, endete das Arbeitsverhältnis am 26.08. und du hast keinen Anspruch auf den Lohn für September.

Sollte die fristlose Kündigung rechtens sein, dann greift die hilfsweise fristgerechte Kündigung nicht und du bekommst nur bis zum 26.08. deinen Lohn.

Wenn du Einspruch erhebst, weil kein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt (und du vor einem Arbeitsgericht Recht bekommst), dann erhälst du deinen Lohn bis zum 30.09.

DarthMario72  29.09.2015, 16:03

Wenn du Einspruch erhebst,...

Für eine Kündigungsschutzklage ist es jetzt zu spät.

Chipsfrisch1903  29.09.2015, 16:09
@DarthMario72

Stimmt, ist ja schon Ende September...wie die Zeit vergeht ^^

Bist du noch am Arbeiten? Dann steht dir auch der Lohn für September zu. Aus der Fristlosen ist wohl eine ganz normale Kündigung geworden.