Was ist mit 'Zu­rück­be­hal­tungs­recht' und 'Ohne Anerkennung einer Rechtfsplicht?' gemeint?

2 Antworten

Das bedeutet ganz einfach, dass ihr die Miete zwar zahlen aber - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - jederzeit zurückfordern könntet. Aber fordere mal eine Zahlung - nachdem sie geleistet wurde, z. b. bei einem insolventen Vermieter, zurück. Das geht gar nicht. Der letzte Satz ist ansprechender. Der besagt nämlich, dass das Geld von euch zurückbehalten wird. Mach deinem Anwalt doch ein Angebot. Der Sicherheit halber solltet ihr ein Anderkonto einrichten, auf das ihr das Geld überweist für den Fall, dass es dem Vermieter doch zugesprochen wird. An dieses Konto kommt weder der Vermieter noch ihr ran. Aber das Geld wäre sicher verwahrt. Ganz eindeutig schreibt der RA in eurem Sinne: Eine Mietminderung ist in unserem Intresse, die Differenz zahlen wir, die Zahlungen erfolgen aber dergestalt dass ihr NICHTS anerkennt (auch nicht mündlich ohne Rücksprache mit eurem RA) und ihr könnt es selbstverständlich bei einem rechtskräftigen Urteil zu euren Gunsten zurückfordern (was allerdings evtl. mit Schwierigkeiten - s. o. - verbunden sein könnte). Der letzte Satz ist eindeutig (aber m. E. im Widerspruch zum vorhergehenden): Hilfsweise macht der Anwalt ein Zurückbehaltungsrecht geltend. Soll m. E. heissen - wenn niemand reagiert - wird die Miete von euch nicht gezahlt. Meine Anmerkung: Deswegen das Anderkonto, auf das die Miete überwiesen und damit dem Gericht gezeigt wird, dass ihr zwar zahlungswillig seid, aber -aufgrund der aufgetretenen Schäden- nicht bereit seid, die volle Miete zu zahlen. Ergeben meine Ausführungen für euch wenigstens ein wenig Sinn. Ansonsten fragt euren Anwalt noch mal was alles bedeutet. Er muss es auch für Ottonormalverbraucher ausdrücken können. Das kostet nichts zusätzlich . Dafür sind Anwälte da und verdienen nicht schlecht.

Das heißt übersetzt, dass ihr die Miete bezahlt, ohne anzuerkennen, dass ihr dies rechtlich müsstest. Ihr zahlt also unter dem Vorbehalt, dass ihr diese Mieten eventuell zurückfordern werdet und mit dieser Klausel auch könnt. Der letzte Satz heißt, dass ihr alternativ auch z.B. einen Teil oder die ganze Miete (das weiß ich natürlich nicht, was ihr da mit dem Anwalt verhandelt habt) zurückbehalten werdet (ihr zahlt z.B. nur fünfzig Prozent der monatlichen Miete) und dieses Recht der Zurückbehaltung, das ihr habt, weil ja Mängel vorliegen, die beseitigt werden müssten, geltend machen könnt.