Bedeutung: kündigen wir vorsorglich und hilfsweise auch fristgerecht

5 Antworten

Im Regelfall heißt es, dass du fristlos gekündigt wurdest. Auch wenn der Grund der fristlosen Kündigung von dir behoben wird oder der Grund von dir angefochten wird, will dein Vermieter nicht mehr wirklich mit dir zu tun haben und du musst trotzdem spätestens fristgemäß die Wohnung räumen.

sollte ein richterliches Urteil die ausgesprochene außerordentliche Kündigung außer Kraft setzen, greift die ordentliche Kündigung.

Um eine außerordentliche (fristlose) Kündigung außer Kraft zu setzen bedarf es nicht zwingend eines "richterlichen Urteils".

Das, falls die fristlose Kündigung unwirksam wird/ist, fristgerecht gekündigt wird.

Okay, danke so habe ich das auch verstanden.

War mir nur so unsicher.

Man kann nur fristgerecht oder außerordentlich kündigen. Zu letzterem müssen trifftige Gründe vorliegen.

Man kann auch beides. Darum ja "hilfsweise".

@anitari

Stimmt hätte und/oder schreiben sollen.

Es schließt sich nicht beides aus, das war auch nicht, was ich andeuten wollte.

versuche mal zu schreiben wie ich das verstanden habe.

wenn er die fristlose Kündigung nicht akzeptiert, dann lauft es ganz normal 3Monaten Kündigungsfrist.

Ist das so richtig verstanden?

Danke