Was ist eure Meinung zu dieser Frage?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Schuldig ist die Person auf jeden Fall 56%
Natürlich nicht 39%
Kann mich nicht entscheiden 6%

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dazu nachzulesen ist die Entscheidung des BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz bzw. dem Abschuss von Maschienen.

Grob gesagt die Person ist nicht schuldig, allerdings ist das nicht so "natürlich". Denn eine Abwägung Leben gegen Leben verbietet sich laut Art. 1 I GG (Menschenwürde, es gibt kein geringwertigeres Leben), egal ob auf der einen Seite 1000 Leben und auf der anderen Seite nur ein Leben steht. Im deutschen Recht kann somit das Töten von 200 Menschen nicht durch das Retten von 1456 gerechtfertigt (die Tötung war rechtlich erlaubt) oder nach gesetzlichen Entschuldigungsgründen entschuldigt (die Tat war nicht erlaubt, aber man kann dem Täter keinen Strafvorwurf machen, dass er so gehandelt hat) werden.

In dem Fall des Luftsicherhietsgesetzes ging es um die Frage, ob eine Entführte Maschiene, die als Waffe ähnlich zu 9/11 eingesetzt wird durch einen Piloten der Luftwaffe abgeschossen werden darf.

Der Pilot könnte sich dadurch des Mordes/Totschlag strafbar machen (§§ 211, 212 StGB): Prüfen tut man das wie folgt:

Tot von 200 Menschen fällt in den Tatbestand der Paragraphen und aufgrund der Tatsache, dass der Pilot wusste oder zumindest damit rechnete, dass es zum Tod der Menschen kommen würde handelte er vorsätzlich. (Sofern ein Mordmerkmal gegeben ist, sogar Mord!)

Frage 1: War die Tötung gerechtfertigt (Notwehr § 32 StGB) (+/-)

  1. Bzgl. der Terroristen ja, denn diese haben versucht andere Menschen zu töten und die weiteren Voraussetzungen des § 32 StGB liegen vor.
  2. Bzgl. der Passagiere liegt ja ein solcher Angriff auf andere Leben nicht vor, also keine Anwendung der Notwehr.

Rechtfertigung nach einem Notstand (§ 34 StGB) (-)

Sind Rechtsgüter bedroht, die andere in ihrer Wertigkeit übersteigern (bspw. Leben eines Kleinkinds im Vergleich zu einer Sachbeschädigung am Auto, wenn dieses bei 40 Grad in einem Auto eingeschlossen ist) dann darf das "geringwertigere" Rechtsgut zum Schutze des anderen verletzt werden(im obigen Fall straffreie Sachbeschädigung). Aber hier stehen sich in der Abwägung Leben gegen Leben zwei gleichwertige Rechtsgüter gegenüber, dass es bei der einen Sache um 200 geht, bei der anderen um 1456 ist irrelevant. Das geht nicht nach § 34 StGB.

Ergebnis: Die Handlung war rechtswidrig.

Allerdings ist das deutsche Strafrecht vom Prinzip der individuellen Vorwerfbarkeit geprägt, d.h. es muss geschaut werden, kann man der Person einen Schuldvorwurf machen. (bspw. die Tötung eines anderen Menschen, um sich selbst vor dem sonst sicheren Tode zu bewahren)

Also Frage 2: Handelte der Täter schuldhaft?

Allerdings sind die Anforderungen sehr streng so beispielsweise in den §§ 33, 35 StGB muss man endweder aus Furcht aufgrund vorherigen eines Angriffs handeln (§ 33 StGB man tritt einen am Boden liegenden körperlich überlegeneden Angreifer, noch einmal in die Rippen, als dieser kurz zuckt, weil man Angst hat, er greift nochmal an) oder aber zum Schutze des eigenen Lebens oder eines Angehörigen (§ 35 StGB)

Auch gesetzliche Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich.

Versetzt euch mal in die Lage des Piloten, wenn dieser nach eigenem Ermessen handeln soll:

  • Er schießt die Maschiene ab, 200 Menschen sterben, er ist wegen Mordes oder Totschalgs (auch mal gern 15 Jahre) dran
  • Er schießt die Maschiene nicht ab, 1456 Menschen sterben. Er ist als Pilot der Luftwaffe verpflichtet, Bedrohungen im Luftverkehr nach Möglichkeit, die hier vorlag, zu eliminieren. Das heißt Mord und Totschlag durch Unterlassen.

Das wirkt ziemlich unfiar. Aus diesem Grund ist man sich in der Wissenschaft einig, dass man einen außergesetzlichen Entschuldigungsgrund eingeführt hat. Dieser sagt vereinfacht gesagt aus:

  • Die Tat war rechtswidrig
  • Aber das was du getan ist kann man dir nicht vorwerfen und es ist nur verständlich, wie du gehandelt hast, da er ethisch das "kleinere Übel" gewählt hat. (sehr sehr sehr sehr strenge Anforderungen und sehr sehr sehr sehr vorsichtige Argumentation, da man sich hier eng an einem Verstoß gegen die Menschenwürde bewegt)

Aber: einen solchen Fall hat es bisher noch nicht gegeben, weswegen die Grds. eher philosophiser Natur sind und in der Rechtswissenschaft sowieso alles umstritten ist. Wichtig ist, dass man immer feststellt, dass hier das Leben der Menschen der kleineren Gruppe genauso viel Wert ist, wie das Leben der Menschen in der größeren Gruppe und es kein wertvolleres Leben gibt.

Übrigens der Unterschied zwischen einer Entschuldigung des Verhaltens und der Rechtmäßigkeit ist, dass die Rechtsordnung bei rechtmäßigen Handlungen aussagt, das Verhalten ist "erlaubt". Das heißt, derjenige, der durch die Täterhandlung geschädigt wird, darf sich in dem Fall nicht wehren (keine Notwehr gegen Notwehr). Bei der Entschuldigung, düfte sich das "Opfer" gegen die Handlung des Täters wehren (da die Tat ja rechtswidrig ist) und hätte bei Schädigung des Täters keine Strafverfolgung zu befürchten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Schuldig ist die Person auf jeden Fall

Wer 200 Menschen tötet, hat 200 Menschen getötet. Er ist als Schuld am Tod von 200 Menschen.

Im Bereich Strafbarkeit ist dann noch zu prüfen, ob die Tötung eventuell entschuldbar ist, weil Notwehr oder Notstand vorlagen.

Schuldig ist die Person auf jeden Fall

Sie ist zwar schuldig, da es immer noch 200 Tote gibt, jedoch kann man auf mildernde Umstände plädieren

Schuldig ist die Person auf jeden Fall

Wer andere Menschen tötet, ist ein Mörder oder Totschläger, wenn er nicht aus Notwehr heraus handelt.

Insofern würde ich von der Schuldhaftigkeit ausgehen und ansonsten erstmal die weiteren Umstände ermitteln...

Schuldig ist die Person auf jeden Fall

Wer andere Menschen tötet, ist auf jeden Fall schuldig.

Es gibt KEINEN Grund, jemanden zu töten. Es gibt genügend Alternativen!

LaurentSonny  04.05.2020, 11:15

Naja, wenn es 9/11 auf deutschen Biden gibt oder wenn zum Beispiel ein Zug defekte Bremsen hat und je nach Weichenstellung auf zwei Baustellen zurast. Du kannst die Weiche bewegen, aber in jedem Fall stirbt jemand. Jetzt ist die Frage: Kleineres Übel und es stirbt nur einer oder größeres Übel und du machst nichts, lässt aber 5 Leute sterben.

Maulwurf2000  04.05.2020, 11:46
@LaurentSonny

wenn beim Zug die Bremsen defekt sind, schalte ich in die andere Fahrtrichtung - das bremst den Zug auch. 🙂