Was ist ein Kleintier, Schulterhöhe 35?

6 Antworten

Kleintiere sind z.B. Zierfische oder Vögel etc. - nicht zu Kleintieren zählen Hunde oder Katzen; dies vollkommen unabhängig von der Größe, die übrigens bei Hunden auch für die Hundesteuer gleichgültig wäre!

Die meisten Mietveträge gestatten die Kleintierhaltung ausdrücklich mit der Maßgabe, dass nur die Haltung von Hunden und Katzen der Zustimmung des Vermieters bedarf, die dieser auch jederzeit widerrufen kann.

Lesen Sie folglich, was dazu in Ihrem Mietvertag steht und handeln Sie nach dieser Maßgabe ohne Maßband!


Eigentlich sind Kleintiere alle "normalen" Haustiere. Hier die Definition von Wikipedia

Mit dem Begriff Kleintiere werden heute Haus- und Heimtiere wie Haushunde und Hauskatzen, kleine Reptilien, Nagetiere und Vögel bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind.

Ich bezweifel aber, dass der Vermieter da Hunde mit einschließt.

Im Mietrecht wird das so gesehen (Quelle ebenfalls Wikipedia)

Im Mietrecht
gelten nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14. November 2007 (VIII
ZR 340/06) ergebenden Abgrenzung solche Tiere als Kleintiere, die in
geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der
Wohnung oder im Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine
Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der
Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten
werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Hauskaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.[1]
Eine Kleintierhaltung ist in Mietwohnungen immer erlaubt und kann nicht
untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen
eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und
Literatur herrscht im Wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem
Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch
gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann.

Das würde ich im Zweifel einfach mal den Vermieter fragen, dann bist du auf der sicheren Seite. Dann kannst du dir auch gleich eine Schriftliche Einverständiserklärung holen.

Ein Hund ist niemals ein Kleintier, auch wenn er nur 15cm hoch wäre.

Kleintiere im rechtlichen Sinne sind solche, die Du in abgeschlossenen Behältern oder Käfigen halten kannst.

Kleintiere sind also beispielsweise Hamster, Meerschweinchen oder Fische.

Ein Hund, egal wie klein, ist gar kein Kleintier.

Sogenannte Kleintiere sind laut BGH alles was in Käfig, Aquarium oder Terrarium gehalten wird.