Innenraumfotos durch Bank erlaubt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie können die Ablichtung Ihrer Inneneinrichtung unterbinden und die Veröffentlichung untersagen!

Der Verkauf eines Hauses steht in keinerlei Zusammenhang mit dem persönlichen Einrichtungsgeschmack der Bewohner!

Sogenannte Beispielbilder, ein ansprechend gestalteter Wohnungsgrundriss und die üblichen Verkaufsdaten im Exposé hingegen sind zulässig.

Gleichfalls müssen Sie dem Eigentümer für den Fall, dass Ihr Mietverhältnis gekündigt wäre oder er  vorliegend die Absicht hat, zu verkaufen, ihm bzw. auch seinem Beauftragten gemeinsam mit hier Kaufinteressenten nach vorheriger Abstimmung den Zutritt gewähren.

Die Bank braucht die Bilder nicht zur Veröffentlichung, sondern für ihre Darlehensunterlagen. Sie muss der Revision gegenüber Angaben zum Haus machen und diese nach Möglichkeit mit Bildern unterlegen.

Natürlich habt ihr das Recht, das zu verweigern. Als Käufer, bzw. Euer neuer Vermieter wäre ich darüber allerdings sehr verärgert und würde sofort prüfen, ob nicht eine kräftige Mieterhöhung möglich ist. Vielleicht würde sich auch ein Eigenbedarf ergeben.

Ich weiß aber, dass man es als Käufer von vermieteten Objekten anfangs immer schwer hat mit den gekauften und nicht selbst ausgesuchten Mietern. Die Mieter testen immer aus, wie weit sie gehen können. Da hilft nur eins, klare Kante zeigen.

Es liegt an Deinen Eltern, ob sie zulassen, dass Bilder gemacht werden, aber sie sollten sich über negative Folgen nicht wundern, wenn sie das verhindern.

... bestimmt, wenn sie denn vom Mieter über die Matte gelassen werden. Nur, was wollen die mit Fotos, wenn schon (etwa blind?) gekauft wurde?

Ich denke, das ist eine Frage des guten Willens, und der Absprache.