Zählen Katzen als Kleintiere

9 Antworten

Nein, definitiv nicht. Der BGH hat in Sachen Mietrecht Kleintiere als Tiere definiert, die regelmäßig in Käfigen o.ä. gehalten werden, und das sollte auf Katzen wohl nicht zutreffen...

Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere.

Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

Völlig unabhängig von deinem Mietvertrag ist die Haltung so genannter Kleintiere immer erlaubt! Leider gilt eine Katze nicht unbedingt überall als Kleintier. Vor allem bei mehr als einer Katze kann es problematisch werden. Allerdings sehen einige Gerichte Katzen als Kleintiere an, du siehst also, es gab schon Gerichtsprozessedeswegen. Frag deshalb einfach noch einmal den neuen Vermieter, bei nur einer Katze hat der bestimmt nichts dagegen. Aber sicher ist sicher.

Katerlovely  20.05.2019, 11:32

NEIN !

Nein. Auf keinen Fall. Solltest du die Katzen einfach so mitnehmen, hättest du schon den ersten Streit mit dem Vermieter am Hals. Man kann aber gesonderte Absprachen treffen und so könntest du evtl. die Katzen trotzdem mitnehmen. Du solltest es aber auf jeden Fall extra ansprechen. Viel Glück. Wohnungen zu finden wo Hund und Katz erlaubt sind ist wirklich schwierig...

liebes Grüßlein

Nein, für Katzenhaltung brauchst Du die Genehmigung Deines Vermieters.

Ich hoffe, Du hast den Vertrag noch nicht unterschrieben ohne das zu klären?