Ist ein Chihuahua ein Kleintier?

18 Antworten

Da sind aber einige nicht im Saft. Aktuell hat der BGH entschieden, daß Klauseln über Tier bzw. Hundeverbot nichtig sind. Es ist eine Einzelfallprüfung notwendig und wer eben den richtigen Mietvertrag jetzt hat, darf eben Hund und Katzen halten.

Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden. Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere.

Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

Frag ihn doch einfach, ob's in Ordnung geht. Nachher haste nur unnötig Stress, wenn er das anders sehen sollte.

Wenn Hundehaltung verboten ist, so ist damit nicht die Größe des Hundes gemeint, sondern einzig und allein die Zuordnung:

Hund ... oder ... Nicht

Wenn Hundehatung nicht ausdrücklich verboten ist dann kannst du einen Chihuanhua haben, ohne dass du damit gegen ein Tierhaltungsverbot verstößt. Vorausgesetzt, der Hund ist gut erzogen, bellt nicht wegen Nichts und Wiedernichts, beißt andere Mitbewohner nicht und so weiter.

Nein, ist er nicht. Der BGH hat Kleintiere definiert als Tiere, die üblicherweise in geschlossenen Behältnissen wie Käfigen, Aquarien oder Terrarien gehalten werden...