Was ist der Unterschied zwischen fahrlässige Tötung 222 StGb und fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge 229, 227 StGb?

8 Antworten

Bei der fahrlässigen Tötung ist alles fahrlässig, bei der Kv mit Todesfolge ist die KV vorsätzlich, der Tod ist aber nicht gewollt und tritt fahrlässig ein. (Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination)

Bei einer fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB begeht der Täter eine Sorgfaltspflichtverletzung und tötet hierdurch einen anderen Menschen. Den Tod des Menschen nimmt der Täter gerade nicht freiwillig in Kauf, sondern er hat entweder darauf vertraut, dass "alles gut gehen wird" oder schlichtweg nicht darüber nachgedacht, dass seine Handlung gefährlich sein könnte.

Beispiel: A rempelt B in der Fußgängerzone aus Versehen an weil A es eilig hat, B fällt unglücklich und stirbt.

Bei der Körperverletzung mit Todesfolge liegt zunächst einmal eine vorsätzliche Körperverletzung als Grunddelikt vor. Der Täter wusste also, dass er einen Menschen verletzt und wollte dies auch (vereinfacht gesprochen). Durch diese vorsätzliche Körperverletzung ist darüber hinaus jetzt aber auch ein Mensch gestorben. Dies wusste und wollte der Täter jedoch gerade nicht. Die Körperververletzung ist aber jedenfalls eine Sorgfaltspflichtverletzung, sodass der Täter im Hinblick auf den Tod des Opfers fahrlässig handelte.

Beispiel: A schlägt B ins Gesicht, B fällt unglücklich hin und stirbt.

Grundsätzlich liegt bei jeder Körperverletzung mit Todesfolge auch eine fahrlässige Tötung vor. Dementsprechend tritt die fahrlässige Tötung zurück, wird also gar nicht erst mit angeklagt.

Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge gibt es übrigens nicht.

Guten Morgen erstmal,

Leicht erklärt:

Fahrlässige Tötung liegt vor, wenn jemand durch ein fahrlässiges Verhalten eine andere Person tötet. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge liegt hingegen vor, wenn jemand durch fahrlässiges Verhalten eine andere Person schwer verletzt und diese Verletzung zum Tod führt. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

Der Unterschied zwischen den beiden Straftatbeständen liegt also darin, ob das fahrlässige Verhalten des Täters direkt zum Tod der Person geführt hat oder ob die Person zunächst schwer verletzt wurde und später an den Folgen dieser Verletzung verstarb.

Mit freundlichen Grüßen

S.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Fahrlässige Tötung ist z.B. wenn man seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt. Erst aktuell wurden 3 Erzieherinnen verurteilt, in deren eigentlicher Aufsicht ein Kleinkind gestürzt und dann ertrunken ist.

Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge ist eine Absicht vorhanden. Ich will dem anderen wehtun, z.B. ich schucke ihn von mir weg oder gebe ihm eine Ohrfeige. Wenn er dann stolpert, eine Treppe hinunterfällt, sich den Kopf anschlägt und stirbt, dann ist das eine Körperverletzung mit Todesfolge. Eine Tötungsabsicht lag zu keinem Zeitpunkt vor.

Es gibt keine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge

Entweder ist es fahrlässige Körperverletzung § 229 oder fahrlässige Tötung § 227

Fahrlässigkeit ist immer nur dann möglich, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt und der Gesetzgeber hat nun mal zwei verschiedene Tatbestände geschaffen